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Bogensport: Letzte Chance zur Anmeldung

30.04.2021

Alle fiebern darauf hin, wieder etwas mehr Normalität in das Leben zu bekommen und seinem Lieblingssport nachzugehen. Für Bogensportler bietet sich im Juni die großartige Gelegenheit dazu - im Rahmen von „Die Finals“ in Berlin (3.-6. Juni) und der „Ruhr Games“ in Bochum (5./6. Juni). Anmeldeschluss ist der 3. Mai.

Beide Male wird im Rahmen dieser Multi-Sport-Events der Deutschland Cup ausgetragen, in Berlin treten Junioren, Erwachsene, Senioren und Teilnehmer der Mastersklassen in den Disziplinen Recurve-, Compound- und Blankbogen an sowie erstmals auch Athleten für verschiedene Para-Klassen. Das Pendant in Bochum ist für die Jugend, dort steigt der Deutschland Cup U18 und sieht im Recurve- und Compoundbogen die Schüler A-Klasse sowie die Jugendklassen vor.

Anmeldeschluss ist der 3. Mai

Bis zum 3. Mai können sich interessierte Bogensportler der genannten Disziplinen und Klassen anmelden. Dazu ist lediglich eine Anmeldung erforderlich mit einem Ergebnis, das bis in das Jahr 2019 zurückreichen kann und bei einer Meisterschaft oder einem Vereinstraining erzielt wurde. Der Schießzettel muss lediglich vollständig ausgefüllt und durch eine weitere Person abgezeichnet sein (näheres dazu in den jeweiligen Ausschreibungen).

Alles Weitere kann den Informationen auf den eigens eingerichteten Seiten entnommen werden. Der DSB würde sich freuen, möglichst viele motivierte Bogensportler in Berlin und Bochum begrüßen zu können. Im DSB-Shop gibt es bereits die ersten Produkte zu „Die Finals“, um sich auf das Ereignis bestmöglich vorzubereiten.


DSB-Delegiertenversammlung: Zum ersten Mal in der Historie online

28.04.2021

Eigentlich sollte der 62. Deutsche Schützentag vom 29. April bis 2. Mai an der Gründungsstätte in Gotha stattfinden, doch die Corona-Pandemie machte dem Ganzen einen Strich durch die Rechnung. Deshalb wird die Delegiertenversammlung als einziges „Überbleibsel“ des Schützentages – erstmals in der DSB-Historie – digital durchgeführt und – ebenfalls Premiere – online bei Sportdeutschland.TV übertragen.

Bis in den März hinein hatten DSB und die 20 Landesverbände gehofft, den Schützentag in abgespeckter Version als Präsenzveranstaltung durchführen zu können. Nachdem die Behörden in Gotha jedoch mitteilten, erst Mitte April eine endgültige Entscheidung treffen zu können, entschied das DSB-Präsidium, die stets als Alternative verfolgte digitale Variante umzusetzen und erhielt einhellige Zustimmung des Gesamtvorstandes.

DSB-Präsident und sechs Vize-Präsidenten treten erneut an

Dies bedarf exakter Vorbereitungen, zumal die Wahlen des Präsidenten und acht seiner Vizepräsidenten anstehen. DSB-Präsident Hans-Heinrich von Schönfels sowie die Vizepräsidenten Lars Bathke (1. Vizepräsident), Walter Wolpert (Recht), Gerd Hamm (Finanzen), Gerhard Furnier (Sport), Prof. Dr. Marcus Stumpf (Verbandsentwicklung und Ethik) sowie Wilfried Ritzke (Schützentradition und Brauchtum) treten zur Wiederwahl an. Dagegen beenden Wolfgang Kink (Öffentlichkeitsarbeit) und Susanne Mittag (Bildung) ihre Tätigkeit.

Im Vorfeld wurden die Delegierten über das exakte Vorgehen informiert. Zum einen, wie sie die Online-Delegiertenversammlung im Stream verfolgen und Beiträge einreichen können und vor allem, wie sie bei den Wahlen ihre Stimme in den digitalen Wahlkabinen abzugeben haben.

Um die digitale Variante sicherzustellen, konnte das Wuppertaler Unternehmen Guest-One als Dienstleister gewonnen werden. Guest-One hat als Referenz die letztjährige Online-Versammlung der Deutschen Sportjugend inklusive Wahlen vorzuweisen. Das Unternehmen organisiert zum einen den Stream für die Delegierten, sorgt zum anderen aber für die Live-Übertragung bei Sportdeutschland.TV sodass auch alle Interessierten die Delegiertenversammlung verfolgen können.

Wichtig: Das dargestellte Verfahren entspricht natürlich den Vorgaben der EU-Datenschutz-Grundverordnung sowie des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik.


DSB sagt Deutsche Meisterschaft Vorderlader ab

28.04.2021

Das Präsidium des DSB hat die Deutsche Meisterschaft Vorderlader Vorderlader, welche vom 23.-25. Juli 2021 in Pforzheim stattfinden sollte, abgesagt. Die Rahmenbedingungen für die Veranstaltung waren nicht gegeben. Insgesamt hätte nur ein Bruchteil der Teilnehmer an dem Wettkampf teilnehmen können. Auch Parkplatz, Gaststätte und Campingplatz wären für die Teilnehmer wahrscheinlich nicht zugänglich gewesen. Damit ist es jetzt auch nicht mehr notwendig im Mai Qualifikationsergebnisse zu erbringen. Die Absage der Meisterschaft entlastet hier auch die Kreisverbände, welche derzeit die Durchführung von Kreismeisterschaften unter Beachtung der aktuell gültigen Verordnungen bewältigen. In einigen Kreisverbänden werden Kreismeisterschaften als Fernwettkampf ausgetragen, da Präsenzwettkämpfe schlicht nicht möglich sind, der Meldeschluss für die Deutschen Meisterschaften aber immer näher rückt.


Landeskönigsschießen findet nicht statt

06.04.2021

Das Landeskönigsschießen, welches diesen Samstag für Wolmirstedt angesetzt war, kann leider nicht stattfinden. Trotz unserer Bemühungen ist es nicht gelungen eine Genehmigung seitens der zuständigen Behörden für den überschaubaren Wettkampf zu erhalten. In Abhängigkeit der pandemischen Lage wird der Termin im Jahresverlauf nachgeholt. Hierzu muss jedoch zunächst die Durchführung von Veranstaltungen oder Wettkämpfen seitens der Politik wieder geöffnet werden.


Millionenhilfe für Sachsen-Anhalts Sportvereine!

30.03.2021

Das sind doch mal gute Nachrichten für den Sport! Das Land Sachsen-Anhalt plant den Mitgliedsvereinen des LSB Sachsen-Anhalt unkompliziert und unbürokratisch rund 4,5 Millionen Euro zur Verfügung zu stellen. So sollen die Vereine mit einer "Corona- bzw. Hygienepauschale" in Höhe von 10 Euro je erwachsenem Vereinsmitglied und 20 Euro je Kind. bzw. Jugendlichen unterstützt werden, um die gestiegenen Aufwendungen in der Corona-Pandemie, wie z. B. für die Erstellung und Umsetzung von Hygienekonzepten auszugleichen.

Sachsen-Anhalts Sportminister Michael Richter, zugleich Finanzminister des Landes, kündigte die Corona-Hilfen zur Förderung des Restarts im Sport an. Mit der erhöhten Pauschale für Kinder und Jugendliche soll laut Minister Richter auch der besonderen Bedeutung des Kinder- und Jugendsports in der Gesellschaft Rechnung getragen werden. "Wir lassen unsere Vereine nicht im Stich", sagte Richter der Deutschen Presse-Agentur. Das Innenministerium bereitet derzeit die Hilfszahlungen vor. Für Sachsen-Anhalts Sportvereine sollen die Hilfsgelder ohne separate Antragsstellung auf Grundlage der aktuellen statistischen Angaben (LSB-Mitgliederstatistik zum 01.01.2021) zusammen mit der Vereinspauschale 2021 zur Auszahlung kommen.

Beim LSB Sachsen-Anhalt hat man die Nachricht mit großer Freude aufgenommen. LSB-Präsidentin Silke Renk-Lange sieht darin ein Signal von echter Tragweite! "Nicht erst seit Beginn der Pandemie haben wir das Gefühl, mit der Landespolitik auf Augenhöhe zusammenzuarbeiten. Die Regelungen für das Sporttreiben während der Pandemie waren und sind sicherlich nicht einfach. Aber wir haben immer den Eindruck, dass unsere Expertisen bei der Erarbeitung der Landesverordnungen Berücksichtigung finden. Das ist ein großer Vertrauensbeweis für den Sport", so Renk-Lange. "Die jetzt in Aussicht gestellte, von unseren Vereinen dringend benötigte, finanzielle Unterstützung für den Neustart des Sports ist für alle Vereinen ein sehr positives Signal. Es ist die Anerkennung ihres ehrenamtlichen Engagements zu einem ganz wichtigen Zeitpunkt", zeigt sich die LSB-Präsidentin dankbar.


DSB gegen BMI-Bestrebungen zur Verschärfung des Waffenrechts

30.03.2021

Mit großem Unverständnis und Unmut hat der Deutsche Schützenbund auf einen Referentenentwurf des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI) zur „Verbesserung waffenrechtlicher Personenüberprüfungen“ reagiert. In der anhängenden DSB-Stellungnahme wird die BMI-Bestrebung, Extremisten, Kriminellen oder psychisch-kranken Personen den Zugang zu Waffen zu erschweren oder unmöglich zu machen, ausdrücklich begrüßt. Der DSB hält die aufgeführten Maßnahmen zur Erreichung der Ziele jedoch für nicht geeignet.

Unverständnis herrscht zum einen über die Vorgehensweise des Ministeriums, denn erst am 4. März verneinten die Ministeriums-Vertreter im Rahmen eines Sicherheitsgesprächs mit den anerkannten Schießsportverbänden eine Anpassung des Gesetzes in dieser Legislaturperiode. Inhaltlich wendet sich der DSB in erster Linie gegen folgende Überlegungen:

  • einer verpflichtenden Regelabfrage der Waffenbehörde an die Gesundheitsämter (§ 6 Abs.1a Waffengesetz)
  • der Einbindung und Mitteilungspflicht anderer Behörden (§ 6b Waffengesetz)
  • der Nachberichtspflicht, d.h. die Verpflichtung aller zukünftig nach § 5 und § 6 involvierten Behörden der Waffenbehörde im Nachgang erhaltene Erkenntnisse mitzuteilen (§ 6a Waffengesetz).

Vor allem die Einbindung und Mitteilungspflicht aller Behörden, die in keinem Zusammenhang mit dem Waffenrecht stehen, öffne aus Sicht des DSB einem „Denunziantentum“ Tür und Tor. In Bezug auf die Informationspflicht der Gesundheitsämter sieht der DSB einen groben Verstoß gegen datenschutzrechtliche Regelungen und einen Eingriff in höchstpersönliche Rechte. Infolgedessen hält der DSB eine zwangläufig geforderte mögliche Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht für mehr als fraglich.

Hinzu kommt in diesem Zusammenhang, dass die fachliche Qualifikation und Beurteilung der Gesundheitsämter in Bezug auf die waffenrechtliche persönliche Eignung von Sportschützen zweifelhaft ist.

„Wir unterstützen den Gesetzgeber bei der Bekämpfung gegen den illegalen Waffenbesitz und allen zielführenden Maßnahmen, um Personen, die nicht zuverlässig im Sinne des Waffenrechts sind, den Zugang zu Waffen zu erschweren oder bestenfalls unmöglich zu machen. Statt jedoch die bestehenden Gesetze und aktuell verantwortlichen Behörden koordiniert und zielführend einzusetzen, blähen die neuen Vorschläge nur den Verwaltungsapparat auf und belasten unsere Mitglieder. Wir haben kein Gesetzes-, sondern ein Vollzugsdefizit“, positioniert sich DSB-Vizepräsident Walter Wolpert klar.

Der DSB befürchtet insgesamt ein „Bürokratiemonster“ mit zusätzlichen Kosten und deutlichen Einschnitten in die Persönlichkeitsrechte sowie den Datenschutz seiner Mitglieder, zumal bei allem Aufwand kein signifikanter Sicherheitsgewinn erkennbar ist. Insgesamt stellt sich der DSB die Frage, wie die Behörden mit ihren Mitarbeitern die zusätzlichen Aufgaben überhaupt erfüllen sollen. Ein Blick auf die momentane Situation der Gesundheitsämter mag dies verdeutlichen.

In der detaillierten Stellungnahme sind die zentralen Kritikpunkte des Deutschen Schützenbundes aufgeführt, der sich weiterhin mit allem Nachdruck gegenüber der Politik für seine Mitglieder und den Schießsport einsetzen wird.

Anhänge


Corona-Hilfen: Finanzielle Hilfen für Sportvereine auch 2021

22.03.2021

In Sachsen-Anhalt können Sportvereine und -verbände auch 2021 finanzielle Unterstützung beantragen, wenn sie während der Corona-Pandemie zum Beispiel durch Zahlungsprobleme in der Existenz bedroht sind. Nach Angaben von Sachsen-Anhalts Sportminister Michael Richter stehen 2021 für die „Coronahilfe Sport“ gegenwärtig Landesmittel in Höhe von 1.000.000 Euro bereit: „Corona hat erhebliche Auswirkungen auch auf die Sportlandschaft in Sachsen-Anhalt. Wir helfen damit den Vereinen und Verbänden, die wegen der Pandemie in eine existenziell bedrohliche Finanzlage geraten sind.“ Die „Coronahilfen Sport“ werden als Billigkeitsleistungen insbesondere kleineren, ehrenamtlich geführten Sportvereinen gewährt, um deren Existenz zu sichern. Bereits 2020 hatte es das gleichnamige Unterstützungsprogramm gegeben, über das im vergangenen Jahr 51 Vereine 582.000 Euro erhalten haben.
Die neue Richtlinie zur „Coronahilfe Sport“ für das Jahr 2021 des Ministeriums für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt, die Pressemitteilung sowie das entsprechende Antragsformular finden Sie in der Anlage dieser Mail. Alle Dokument sind zudem auf der Homepage des Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt, das zugleich Bewilligungsbehörde ist, unter „Coronahilfen Sport“ abrufbar: https://lsaurl.de/Vereinshilfen
 
Anträge bis zum 30. Juni 2021 per Post oder Mail an das:

Landesverwaltungsamt
Nebenstelle Magdeburg
Hakeborner Straße 1
39112 Magdeburg
Mail: Coronahilfen-Sport@lvwa.sachsen-anhalt.de

Pressemitteilung Coronahilfe für Sportvereine ST

Richtlinie Coronahilfen für Sportvereine ST

Antragsformular Coronahilfen für Sportvereine


Qualifikation zur Deutschen Meisterschaft 2021

18.03.2021

Durch die Absage der Landesmeisterschaften 2021, ist auch der Qualifikationsweg für die Deutschen Meisterschaften in diesem Jahr ein anderer als üblich. Die Ergebnisse zum Erreichen der Limitzahlen für die Zulassung zur Deutschen Meisterschaft sollen in erster Linie bei den Kreismeisterschaften ermittelt werden. Der Landesschützenverband ist sich auch darüber bewusst, dass in wenigen Kreisverbänden nicht in jeder Disziplin eine Kreismeisterschaft ausgetragen wird. Hierzu wurden bereits die Kreissportleiter befragt, in welchen Disziplinen ihr Kreisverband eine entsprechende Meisterschaft plant.

Darüber hinaus ist es notwendig, dass wir wissen, welche Schützen überhaupt Interesse daran haben, sich für die deutsche Meisterschaft zu qualifizieren. Mit diesen Daten und denen der Kreisschützenverbände können wir dann ermitteln, in welchen Disziplinen seitens des Landesschützenverbandes noch Handlungsbedarf besteht, damit jeder Schütze im Land die Möglichkeit erhält, sich zu qualifizieren.

Die Meldungen für die Deutschen Meisterschaften erfolgen vom Verein über die Kreisschützenverbände und den Landesverband zum Deutschen Schützenbund. Die Kreise sind angehalten, ihre Kreismeisterschaften in Schusszahl und Wertung entsprechend der vom DSB geforderten Normen durchzuführen.
Zur Orientierung für die Sportler sind diese Informationen folgendem Dokument zu entnehmen:

Schusszahlen und Wertung Qualifikation Deutschen Meisterschaft

Alle Interessenten für eine Teilnahme an den Deutschen Meisterschaften müssen sich unter folgendem Link Anmelden. Die Anmeldung muss bis zum 05.04.2021 erfolgen! Schützen die für mehrere Vereine an der Deutschen Meisterschaft teilnehmen wollen, melden sich bitte mit ihren entsprechenden Mitgliedsnummern mehrfach an.
 

Anmeldung Interesse zur Teilnahme an den Deutschen Meisterschaften

WICHTIG: Sportler, die sich nicht über obigen Link anmelden, werden bei der Meldung zur DM nicht berücksichtigt.

 

Update 09.03.2021:
Es handelt sich bei der Anmeldung nur um eine Vorab-Registrierung. Die finale Meldung zu den Deutschen Meisterschaften mit den Ergbnissen der Kreismeisterschaften 2021 erfolgt noch einmal zu einem gesonderten Zeitpunkt. Ein Formular hierfür wird derzeit erarbeitet. Die Sportler müssen sich weiterhin ebenfalls über eine normale Meldung zu den Kreismeisterschaften anmelden.
Mannschaften müssen auf den jeweiligen Kreismeisterschaften bereits in der Zusammenstellung antreten, in der sie zur deutschen Meisterschaft gemeldet werden wollen.


Waffenrecht: Informationen zum Nationalen Waffenregister

18.03.2021

Das Nationale Waffenregister (NWR) informiert alle privaten Waffenbesitzer im Zusammenhang mit privaten Waffenankäufen und -verkäufen. Seit Inkrafttreten des 3. Waffenrechtsänderungsgesetzes zum 01. September 2020 sind Inhaber einer Waffenherstellungs- oder Waffenhandelserlaubnis nach § 21 Waffengesetz (WaffG) verpflichtet, insbesondere Erwerb und Überlassung, aber auch den Umbau von erlaubnispflichtigen fertiggestellten Schusswaffen, elektronisch anzuzeigen (vgl. § 37 WaffG). Dies erfolgt mittels einer Waffen Identifikationsnummer (ID).

Das hat zur Folge, dass Sportschützen ihre Sportgeräte ohne eine solche Waffen ID nicht mehr zur Reparatur geben können. Aus diesem Grunde rät der DSB dringend jedem Sportschützen, die entsprechenden IDs bei der Ordnungsbehörde abzufragen, um Verzögerungen bei der Waffenreparatur zu vermeiden. 

Außerdem ist die Waffen ID notwendig für die Abwicklung von An- und Verkäufe von privaten Waffenbesitzern bei Händlern oder auch von privat an privat. Die Identifikationsnummern sind bei der Umschreibung der Sportgeräte der Behörde zwingend mitzuteilen. 


Waffenrecht: Auswirkungen der Pandemie auf waffenrechtliche Bedürfnisse

18.03.2021

In letzter Zeit erreichten den DSB einige Anfragen von Sportschützen, aber auch von Landesverbänden bezüglich der Frage, wie die pandemiebegründete Schließung von Schießständen sich auf die Umsetzung des § 14 Absatz 3 (Bedürfnis zum Erwerb) und Abs 4 (Bedürfnis zum Besitz) WaffG auswirken.

In einer Abfrage bei den Landesverbänden stellte sich heraus, dass in einigen Landesverbänden bereits Absprachen über das Handling mit den entsprechenden Landesinnenministerien getroffen wurden und die ausführenden Behörden sehr mit Augenmaß Entscheidungen treffen. Der Deutsche Schützenbund hat daher davon abgesehen, über das Bundesministerium des Innern (BMI) eine bundesdeutsche Regelung zu erbitten, um die teilweise sehr schützenfreundlichen Regelungen auf lokaler Ebene nicht negativ zu beeinflussen.   

Sollten vereinzelt Behörden nicht mit Augemaß handeln, können sich die Betroffenen gegenüber der jeweiligen Behörde auf folgende Stellungnahme der Bundesregierung berufen: 

Der Bundestagsabgeordnete und innenpolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion Konstantin Kuhle hatte die Bundesregierung im Januar gefragt, welche Auswirkungen pandemiebedingt geschlossene Schießstände auf die Bedürfnisnachweise von Sportschützen haben und welche Maßnahmen sie bei den Bundesländern angeregt hat, um Härten und Nachteile zu vermeiden.    

Für die Bundesregierung hat das Bundesministerium des Innern am 29. Januar 2021 folgendermaßen geantwortet (https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/263/1926311.pdf, Seite 26): „Aus Sicht der Bundesregierung handelt es sich bei den zur Bekämpfung der COVID19 Pandemie erforderlichen Schließungen von Schießständen um ein Ereignis, das nicht zulasten der dort trainierenden Sportschützen gehen sollte. Daher ist nach Auffassung der Bundesregierung die Zeit der Schließung nicht in die in § 14 Absatz 3 bzw. Absatz 4 des Waffengesetzes genannten Zeiträume einzubeziehen. Im Übrigen bietet das Waffengesetz aus Sicht der Bundesregierung hinreichende Flexibilität, um einen Widerruf von Erlaubnissen aufgrund nicht erbrachter Schießnachweise zu vermeiden. § 45 Absatz 3 Satz 1 des Waffengesetzes ermöglicht es den zuständigen Waffenbehörden der Länder, im Falle eines vorübergehenden Wegfalls des Bedürfnisses vom Widerruf waffenrechtlicher Erlaubnisse abzusehen. Hiervon können die Waffenbehörden Gebrauch machen, wenn ein Sportschütze aus nachvollziehbaren Gründen zeitweise den Schießsport nicht ausüben kann (etwa wegen Krankheit, Kinderbetreuung oder Auslandsaufenthalt). Nach Auffassung der Bundesregierung bietet diese Regelung auch in der Situation der Corona-Pandemie die Möglichkeit, flexible, sach- und einzelfallgerechte Lösungen im Vollzug zu finden. Diese Regelung wird von den nach Artikel 83 des Grundgesetzes für den Vollzug des Waffengesetzes zuständigen Ländern nach Kenntnis der Bundesregierung auch in der Corona-Pandemie angewendet.“