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Zehnte SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung vom 07.03.2021

10.03.2021

Bei der Zehnten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung mit Gültigkeit bis 28.03.2021 gibt es wieder kleinere Öffnungen für den Trainingsbetrieb.

Ab sofort können beim Jugendtraining (bis zur Vollendung der 18. Lebensjahres) gleichzeitig mit 20 Personen im Freien trainiert werden. Erwachsene dürfen nun mit bis zu 5 Personen im Freien trainieren.

Für den Sport in Innenräumen (Raumschießanlagen und teilgeschlossene Schießstände) bleibt es bei der Regelung des Individualsports: allein, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand.

Die Nutzung der Schießanlagen bedarf weiterhin der Zustimmung der Betreiber. Dieser hat die Empfehlungen der jeweiligen Sportverbände zur Nutzungsvoraussetzung zu erklären und zu dokumentieren.

Empfehlung zur Nutzungsvoraussetzung von Schießstätten (Stand 07.03.2021)

Achtung: Davon abweichend können die Landkreise und kreisfreien Städte abhängig von den Inzidenzwerten andere Regelungen treffen. Für den Landesschützenverband Sachsen-Anhalt ist es somit nun nicht mehr möglich pauschale Aussagen über den Sportbetrieb im gesamten Bundesland zu treffen. Wir möchte daher jeden dazu anhalten, sich selbst über die aktuellen Möglichkeiten in den einzelnen Landkreisen zu informieren.


Stufenplan der Bundesregierung; Bildrechte: Bundesregierung

Stufenplan der Bundesregierung zur Lockerung des Lockdowns. Bildrechte: Bundesregierung

Im Folgenden möchten wir auf einige Sachverhalte hinweisen:

Geschäftsstelle:
Die Geschäftsstelle in Barleben bleibt weiterhin für den allgemeinen Besucherverkehr geschlossen.
Sollten Sie ein wichtiges Anliegen haben, so können Sie einen Besuchstermin mit dem jeweiligen Ansprechpartner telefonisch vereinbaren.

Was ist unter Individualsport zu verstehen?
Unter Individualsport sind alle Sportarten zu verstehen, die als individuelles Training allein oder zu zweit möglich sind. Dazu gehört auch der Schießsport. Es ist nun gemäß Klarstellung des Ministeriums geregelt, dass Individualsport auf und in allen öffentlichen und privaten Sportstätten erfolgen darf, sofern dieser allein, zu zweit bzw. mit Personen des eigenen Hausstandes durchgeführt wird.

Voraussetzung dafür ist unter anderem, dass der Betreiber der Sportstätte die Nutzung der Sportstätte freigibt, sowie weitere Vorgaben erfüllt.

Die Klarstellung des Ministeriums mit weiteren Hinweisen zur Durchführung finden Sie im folgenden Schreiben: 
Klarstellung - Individualsport (Ministerium für Inneres und Sport)

Wichtig: zu beachten sind weiterhin die jeweiligen kommunalen Verordnungen und Hinweise sowie die etwaige Einschränkung des Bewegungsradius.

Wir freuen uns, dass das Ministerium dem Weg des organisierten Sports folgt und damit das Betreiben risikoarmer Sportarten mit Einschränkungen weiterhin ermöglicht.

 

Aktuelle Informationen können Sie auf der Seite des Ministeriums für Soziales des Landes Sachsen-Anhalt entnehmen:
Link zur Homepage vom Ministerium für Soziales - Coronavirus

 

Weitere Hinweise:

Weiterhin hat Feinwerkbau einige Hinweise zur Reinigung bzw. Desinfektion von Sportwaffen zusammengefasst:

Empfehlung Reinigung und Desinfektion von Feinwerkbau-Sportwaffen (PDF Direktdownload)

Hinweise der GEMA


DOSB-Informationen zum Transparenzregister

03.03.2021

Der Deutsche Olympische Sportbund hat zuletzt eine Übersicht herausgebracht, in der viele Fragen zum Transparenzregister beantwortet werden. Geklärt wird unter anderem, ob die versandten Gebührenbescheide überhaupt rechtmäßig sind. Ob eine Gebührenbefreiung möglich ist oder der Antrag auf Befreiung jedes Jahr aufs Neue gestellt werden muss.

Darüber hinaus bietet der DOSB Kontaktmöglichkeiten bei Beschwerden an und gibt am Ende eine Link-Übersicht zu den Gesetzen und Verordnungen zu dieser Thematik. Die Informationen sind über den folgenden Link zu erreichen:

Informationen zum Transparenzregister beim DOSB


Geschäftsstelle nur eingeschränkt erreichbar

02.03.2021

Liebe Mitglieder und Gäste,

auch am Landesschützenverband gehen die Folgen der Corona-Pandemie nicht spurlos vorüber. Aus diesem Grund hat das Präsidium beschlossen die Mitarbeiter der Geschäftsstelle ab Februar in Kurzarbeit zu schicken.

Die Geschäftsstelle bleibt auch krankheitsbedingt in der nächsten Zeit montags und dienstags geschlossen.
Von Mittwoch bis Freitag ist die Geschäftsstelle eingeschränkt in der Zeit von 09:00 – 15:00 Uhr telefonisch erreichbar.

Bei der  Bearbeitung Ihrer Anliegen kann es daher zu leichten Verzögerungen kommen.

Wir hoffen auf Ihr Verständnis.

Bleiben Sie alle gesund und drücken Sie uns die Daumen, dass wir nicht mehr allzu lange warten müssen, um zu einem geordneten Ablauf zurückkehren zu können.


Neunte SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung - Update zur 5. Änderungsverordnung vom 25.02.2021

26.02.2021

Bei der Neunten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung in Verbindung mit der Fünften Verordnung zur Änderung der Neunten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung mit Gültigkeit bis 10.03.2021 bleibt unser Sportbetrieb unberührt von weiteren Einschränkungen.

Die Regelungen für den Individualsport (allein, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand) bleiben bis zum 10.03.2021 bestehen. Die Nutzung der Schießanlagen bedarf weiterhin der Zustimmung der Betreiber. Dieser hat die Empfehlungen der jeweiligen Sportverbände zur Nutzungsvoraussetzung zu erklären und zu dokumentieren.

Empfehlung zur Nutzungsvoraussetzung von Schießstätten (Stand 15.12.2020)

Im Folgenden möchten wir auf einige Sachverhalte hinweisen:

Geschäftsstelle:
Die Geschäftsstelle in Barleben bleibt weiterhin für den allgemeinen Besucherverkehr geschlossen.
Sollten Sie ein wichtiges Anliegen haben, so können Sie einen Besuchstermin mit dem jeweiligen Ansprechpartner telefonisch vereinbaren.

Was ist unter Individualsport zu verstehen?
Unter Individualsport sind alle Sportarten zu verstehen, die als individuelles Training allein oder zu zweit möglich sind. Dazu gehört auch der Schießsport. Es ist nun gemäß Klarstellung des Ministeriums geregelt, dass Individualsport auf und in allen öffentlichen und privaten Sportstätten erfolgen darf, sofern dieser allein, zu zweit bzw. mit Personen des eigenen Hausstandes durchgeführt wird.

Voraussetzung dafür ist unter anderem, dass der Betreiber der Sportstätte die Nutzung der Sportstätte freigibt, sowie weitere Vorgaben erfüllt.

Die Klarstellung des Ministeriums mit weiteren Hinweisen zur Durchführung finden Sie im folgenden Schreiben: 
Klarstellung - Individualsport (Ministerium für Inneres und Sport)

Wichtig: zu beachten sind weiterhin die jeweiligen kommunalen Verordnungen und Hinweise sowie die etwaige Einschränkung des Bewegungsradius.

Wir freuen uns, dass das Ministerium dem Weg des organisierten Sports folgt und damit das Betreiben risikoarmer Sportarten mit Einschränkungen weiterhin ermöglicht.

 

Aktuelle Informationen können Sie auf der Seite des Ministeriums für Soziales des Landes Sachsen-Anhalt entnehmen:
Link zur Homepage vom Ministerium für Soziales - Coronavirus

 

Weitere Hinweise:

Weiterhin hat Feinwerkbau einige Hinweise zur Reinigung bzw. Desinfektion von Sportwaffen zusammengefasst:

Empfehlung Reinigung und Desinfektion von Feinwerkbau-Sportwaffen (PDF Direktdownload)

Hinweise der GEMA


Trauer um Dirk Lunau

25.02.2021

Der Landesschützenverband trauert um Dirk Lunau.
Unser langjähriger Landessportleiter verstarb plötzlich und unerwartet am 20. Februar im Alter von nur 52 Jahren.

Mit Dirk Lunau verliert der Landesverband einen anerkannten Fachmann, der mit seinem Engagement und Wirken die Organisation und Durchführung des Wettkampfbetriebes in Sachsen-Anhalt über fast ein Jahrzehnt wesentlich prägte.
Der Verstorbene war seit 2010 als damals stellvertretender Sportleiter Mitglied des Gesamtvorstandes und hatte bereits im Frühjahr 2011 kommissarisch das Ressort des Sportchefs übernommen. Seit Oktober 2011 war Dirk Lunau ununterbrochen als Sportleiter Präsidiumsmitglied des Landesverbandes.

Der versierte Gewehrschütze, der als Zehnjähriger zum Schießsport kam und die ersten Schritte im leistungsorientierten Sportschießen im damaligen Trainingszentrum Salzwedel machte, war nach der Gründung des Landesverbandes bis zuletzt für die Schützengilde Salzwedel, den SV Steinitz und den SV Gölzau als Sportschütze aktiv und qualifizierte sich mehrfach für einen Start bei der Deutschen Meisterschaft.

Seit 2018 war Dirk Lunau Mitglied der Technischen Kommission des Deutschen Schützenbundes.
Gerhard Furnier, DSB-Vizepräsident Sport, würdigte den Verstorbenen als „zuverlässiges und fachkundiges Mitglied, das sowohl die Interessen der neuen Bundesländer wie auch den gesamten Sport im DSB vertreten hat“ und den daneben seine kameradschaftliche Art auszeichnete.

„Der plötzliche Tod von Dirk Lunau ist ein herber Verlust für den Landesverband“, sagte Eduard Korzenek, Präsident des Landesschützenverbandes. „Mit Dirk verlieren wir einen großartigen Menschen, der durch seine hohe Fachkompetenz bestach. Unser besonderes Mitgefühl gilt seiner Tochter Alexandra Lunau und seiner Mutter Ingrid Lunau.“

 


Text und Foto: Michael Eisert

 


Transparenzregister: Was tun beim Erhalt eines Gebührenbescheids?

22.02.2021

Zahlreiche Mitgliedsvereine des LSB Sachsen-Anhalt haben in den letzten Tagen Post von der Bundesanzeiger Verlags GmbH erhalten. Darin werden sie zur Zahlung von Gebühren für die Eintragung ins Transparenzregister aufgefordert. Was ist das Transparenzregister und wie sollten Vereine auf die Gebührenbescheide reagieren?

Das Transparenzregister wurde im Rahmen der Neufassung des Geldwäschegesetzes als Kernstück der Umsetzung der 4. Geldwäscherichtlinie der Europäischen Union geschaffen. Seit Oktober 2017 gibt es umfassende Auskunft über die „wahren wirtschaftlichen Eigentümer“ von Gesellschaften, Stiftungen, Trusts und vergleichbaren Gestaltungen. Auch gemeinnützige Sportvereine werden automatisch im Transparenzregister geführt, können aber eine Befreiung von den Gebühren für die Führung des Transparenzregisters bei der registerführenden Bundesanzeiger Verlags GmbH beantragen. Diese Gebührenbefreiung ist für gemeinnützige Vereine allerding erst ab dem Jahr 2020 möglich.
Sportvereine, die jetzt erstmals einen Gebührenbescheid für die Jahre 2018 – 2020 erhalten haben, müssen also auf jeden Fall die Gebühren entrichten. Für die folgenden Jahre können sie einen Befreiungsantrag stellen, um weitere Gebührenbescheide zu vermeiden.

Das geht wie folgt:
Die Gebührenbefreiung für die Folgejahre können Vereine direkt online beantragen. Dazu registrieren Sie sich unter: www.transparenzregister.de/treg/de/registrieren mit einer Mailadresse und dem Aktenzeichen ihres Gebührenbescheides und füllen unter „Erweiterte Registrierung wirtschaftlich Berechtigter“ den Antrag auf Gebührenbefreiung nach § 24, Abs. 1 aus. Hier werden ein aktueller Auszug aus dem Vereinsregister, ein Nachweis der Identität der beantragenden Vorstandsmitglieder und ein aktueller Freistellungsbescheid abgefordert. Die Gültigkeit dieser Befreiung richtet sich nach der Gültigkeit des jeweils eingereichten Freistellungsbescheides. Eine erneute Antragstellung ist somit nicht generell in jedem Jahr erforderlich.

Aktuell befindet sich der DOSB zum Thema in Abstimmungen mit dem Transparenzregister und dem Bundesministerium für Finanzen. Sobald es weitere Informationen zum Thema gibt, werden wir an dieser Stelle informieren.

Hier können Sportvereine beim Transparenzregister eine Gebührenbefreiung für die Folgejahre beantragen

Quelle: Landessportbund Sachsen-Anhalt e.V.


Absage aller Landesmeisterschaften des Jahres 2021

13.02.2021

Aktuell geht der Deutsche Schützenbund davon aus, die Deutschen Meisterschaften 2021 durchführen zu können. Gleichzeitig aber läuft uns die Zeit für die üblichen Qualifikationswege davon. Darum hat der DSB für 2021 beschlossen, dass die Landesverbände eigene Qualifikationswege wählen können.

Das Präsidium unseres Landesverbandes hat daher schweren Herzens beschlossen, alle Landesmeisterschaften für 2021 abzusagen. Damit können wir den Kreisverbänden deutlich mehr Zeit gegeben, ihre Kreismeisterschaften durchzuführen. Als Meldeergebnisse für die Deutschen Meisterschaften werden, soweit möglich, die Ergebnisse der Kreismeisterschaften genutzt. In den Disziplinen, in denen dieses nicht möglich ist, werden in Zusammenarbeit mit dem Landesverband andere Möglichkeiten gefunden. Die Kreissportleiter haben dann die Möglichkeit, die Ergebnisse der Meisterschaften bis spätestens zum 1. Juli 2021 an den Landessportleiter zu melden. Eine Ausnahme bilden die Vorderladerwettbewerbe, deren Ergebnisse bis spätestens am 8. Juni 2021 gemeldet sein müssen.

Um dieses organisieren zu können, haben wir die Kreisverbände bereits abgefragt, in welchen Disziplinen sie keine Möglichkeit haben, Wettbewerbe nach den Qualifikationsvorgaben (z.B. Zehntelwertung) durchzuführen.

In absehbarer Zeit werden wir eine elektronische Abfrage starten, welche Sportler sich in welchen Disziplinen für die Deutschen Meisterschaften qualifizieren möchten, um notwendige andere Qualifikationswege frühzeitig vorbereiten zu können.

Aufgrund der Corona-Pandemie und der staatlich vorgegebenen Einschränkungen werden wir alle vor April wenig bis gar nichts machen können, begründete Landessportleiter Dirk Lunau seinen Antrag an das Präsidium. So geben wir den Kreisen deutlich mehr Zeit und können falls möglich auch auf Landesebene Wettbewerbe z.B. Pokalschießen oder Ähnliches anbieten. Wir müssen in diesen Zeiten alle sehr flexibel sein und auch unkonventionellen Lösungen aufgeschlossen gegenüberstehen.

Wir bitten in diesem Zusammenhang alle Sportler und Funktionäre eindringlich darum, sich ständig über unsere Homepage über die weitere Entwicklung zu informieren. Nur über dieses Medium sind wir in der Lage, den größten Teil unserer Mitglieder schnell und aktuell auf dem Laufenden zu halten.

Damit unsere vorstehend beschriebenen Vorstellungen im Sinne aller betroffenen Sportler in die Tat umgesetzt werden können, ist auch ein großes Stück Eigeninitiative der Schützen erforderlich.

Die Sportleitung des Landesverbandes ruft in diesem Zusammenhang alle Sportler, Vereine und Kreisverbände zu einer lösungsorientierten Zusammenarbeit auf.


Neunte SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung - Update zur 4. Änderungsverordnung vom 12.02.2021

12.02.2021

Bei der Neunten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung in Verbindung mit der Vierten Verordnung zur Änderung der Neunten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung mit Gültigkeit bis 10.03.2021 bleibt unser Sportbetrieb unberührt von weiteren Einschränkungen.

Die Regelungen für den Individualsport (allein, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand) bleiben bis zum 10.03.2021 bestehen. Die Nutzung der Schießanlagen bedarf weiterhin der Zustimmung der Betreiber. Dieser hat die Empfehlungen der jeweiligen Sportverbände zur Nutzungsvoraussetzung zu erklären und zu dokumentieren.

Empfehlung zur Nutzungsvoraussetzung von Schießstätten (Stand 15.12.2020)

Im Folgenden möchten wir auf einige Sachverhalte hinweisen:

Geschäftsstelle:
Die Geschäftsstelle in Barleben bleibt weiterhin für den allgemeinen Besucherverkehr geschlossen.
Sollten Sie ein wichtiges Anliegen haben, so können Sie einen Besuchstermin mit dem jeweiligen Ansprechpartner telefonisch vereinbaren.

Was ist unter Individualsport zu verstehen?
Unter Individualsport sind alle Sportarten zu verstehen, die als individuelles Training allein oder zu zweit möglich sind. Dazu gehört auch der Schießsport. Es ist nun gemäß Klarstellung des Ministeriums geregelt, dass Individualsport auf und in allen öffentlichen und privaten Sportstätten erfolgen darf, sofern dieser allein, zu zweit bzw. mit Personen des eigenen Hausstandes durchgeführt wird.

Voraussetzung dafür ist unter anderem, dass der Betreiber der Sportstätte die Nutzung der Sportstätte freigibt, sowie weitere Vorgaben erfüllt.

Die Klarstellung des Ministeriums mit weiteren Hinweisen zur Durchführung finden Sie im folgenden Schreiben: 
Klarstellung - Individualsport (Ministerium für Inneres und Sport)

Wichtig: zu beachten sind weiterhin die jeweiligen kommunalen Verordnungen und Hinweise sowie die etwaige Einschränkung des Bewegungsradius.

Wir freuen uns, dass das Ministerium dem Weg des organisierten Sports folgt und damit das Betreiben risikoarmer Sportarten mit Einschränkungen weiterhin ermöglicht.

 

Aktuelle Informationen können Sie auf der Seite des Ministeriums für Soziales des Landes Sachsen-Anhalt entnehmen:
Link zur Homepage vom Ministerium für Soziales - Coronavirus

 

Weitere Hinweise:

Weiterhin hat Feinwerkbau einige Hinweise zur Reinigung bzw. Desinfektion von Sportwaffen zusammengefasst:

Empfehlung Reinigung und Desinfektion von Feinwerkbau-Sportwaffen (PDF Direktdownload)

Hinweise der GEMA


Änderung beim Jahressteuergesetz 2020

12.02.2021

Im Zuge des Jahressteuergesetzes 2020 hat der Bundestag mit Zustimmung des Bundesrats im letzten Dezember einige Gesetzesänderungen zugunsten von Ehrenamtlichen und gemeinnützigen Vereinen beschlossen.

Hiermit werden ab dem 1. Januar 2021 der Ehrenamtsfreibetrag („Ehrenamtspauschale“) von 720 Euro auf 840 Euro jährlich und der Übungsleiterfreibetrag (für nebenberufliche Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher und Betreuer) von 2.400 Euro auf 3.000 Euro jährlich erhöht.

Doch ist mit der Erhöhung der Ehrenamtspauschale an anderer Stelle ein gravierender Nachteil verbunden. Denn zahlt der Verein dem ehrenamtlichen Mitarbeiter nun mehr als die vorherigen 720 Euro, so kollidiert dies mit den Haftungsregeln für Vorstands- und sonstige Vereinsmitarbeiter. Bis zu dieser Höhe haftete die Person gemäß den §§ 31a und b des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) grundsätzlich nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, ab sofort greifen diese Paragraphen bei einer höheren Pauschale nicht mehr, sodass das Mitglied auch für einfache Fahrlässigkeit haftet.

Die positive Maßnahme kann somit aufgrund einer kontraproduktiven Unterlassung des Gesetzgebers zu einem Nachteil werden.

Detailliertere Informationen können diesem Schreiben entnommen werden.


DSB-Webinare: Bogen-Bundestrainer Oliver Haidn lauschen

04.02.2021

Am Donnerstag, 25. Februar (18.00 Uhr), können sich alle Interessierten und Liebhaber des Bogensports auf ein ganz besonderes Webinar freuen! Denn dann ist kein Geringerer als Bogen-Bundestrainer Oliver Haidn zu Gast und wird über „Trainingsmöglichkeiten in der Praxis für den Breitensport“ sprechen.

Bereits kurz nach der Bekanntgabe des nächsten Webinar-Themas und -Referenten im Rahmen des Vorgänger-Webinars waren die Teilnehmerzahlen auf 120 Interessierte geklettert. „Ich glaube, wir werden einen neuen Teilnehmerrekord erreichen“, schrieb Lisa Reich von der kooperierenden Führungsakademie des DOSB.

In der Tat bietet sich beim Webinar der Basis eine der wenigen Gelegenheiten, dem vielbeschäftigten Oliver Haidn zu lauschen. Schließlich ist der 50-jährige Bogen-Bundestrainer inmitten der Vorbereitung auf die Qualifikation für Tokio und die Olympischen Spiele an sich. Haidn gilt als akribischer Arbeiter, der oftmals von 8.00 bis 21.00 Uhr die Pfeile fliegen lässt. Am 25. Februar nun lädt er die Zuhörer in die Bogensport-Welt ein, referiert über diesen faszinierenden Sport und nimmt vor allem die Basis in den Blickpunkt.

Alle Infos und Anmeldung zu den DSB-Webinaren: www.dsb.de/der-verband/wissen/webinare/