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Schützen gegen Extremismus: Der DSB-Flyer ist fertig

19.06.2020

Das Thema ist präsenter denn je durch die aktuelle Rassismus-Debatte in den USA und weltweit: Extremismus jeglicher Art ist immer und überall zu verurteilen und hat natürlich auch in Schützenhäusern und -vereinen nichts zu suchen. Der Deutsche Schützenbund hat nun den ersten Schritt seines Projektes „Schützen gegen Extremismus“ erfolgreich auf den Weg gebracht.

Nach wiederholten Anschlägen von Sportschützen mit vermutlich (rechts-)extremistischer Gesinnung will der DSB verstärkt für dieses wichtige Thema sensibilisieren und seinen Vereinen konkrete Handlungshinweise und Hilfen geben. Als erste Maßnahme wurde ein Flyer mit Hilfe des Hessischen Informations- und Kompetenzzentrums gegen Extremismus (HKE) innerhalb des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport erstellt. Dies ist jedoch erst der Anfang, weitere Maßnahmen sollen nach und nach folgen.

Dieses hessische Pilotprojekt soll später bundesweit Anwendung finden, schließlich gilt immer und überall: „Schützen gegen Extremismus!“

DSB Flyer "Schützen gegen Rassismus"


Cassidy Gietz und Lukas Pape sind die Landesjugendkönige 2020 (und 2021)

15.06.2020

Nachdem das Landesjugendkönigsschießen bereits Anfang Februar dieses Jahres durchgeführt wurde, hat das Präsidium beschlossen, die Ergebnisse nunmehr bekannt zu geben. Eigentlich war dieses für den Landeskönigsball, der Ende März in Magdeburg stattfinden sollte, geplant. Da mittlerweile klar ist, dass dieser in der geplanten Form nicht stattfinden wird und der DSB das Bundeskönigsschießen für 2020 abgesagt hat, hat das Präsidium diesbezüglich diesen und weitere Beschlüsse gefasst.

Der Landesjugendkönig 2021 ist Lukas Pape vom Neuenhofer Landwehr- und Schützenverein e.V.

Cassidy Gietz vom Schützenverein Eichenbarleben 1994 e.V. verteidigte ihre Königswürde und wurde nach 2019 erneut Landesjugendkönigin.

 


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Fördermöglichkeit zur Beschaffung von Sportgeräten

15.06.2020

Sehr geehrte Sportfreundinnen und Sportfreunde,

aufgrund der aktuellen Situation erhält der LSB Sachsen-Anhalt einmalig in diesem Jahr die Möglichkeit, im Rahmen der Projektförderung des Landes Sachsen-Anhalt einen Sammelantrag für die Anschaffung von Großsportgeräten zur Unterstützung von Vereinen und Landesfachverbänden zu stellen.

Da das Gesamtvolumen begrenzt ist, kann pro Sportart und Antragsteller nur ein Antrag berücksichtigt werden.

Alle Anträge können bis zum 10.07.2020 beim LSB eingereicht werden. Es werden allerdings nur Anträge berücksichtigt, die dem LSB Sachsen-Anhalt vollständig vorliegen und bei denen der Bearbeitungsvermerk des zuständigen Landesfachverbandes (des Landeschützenverbandes) im Antragsformular ausgefüllt wurde.

Damit der Antrag beim Landesschützenverband noch bearbeitet werden kann, muss dieser bis zum 07.07.2020 in der Geschäftsstelle in Barleben eingehen.

Die Gesamtsumme des Antrags muss mindestens 5000 € betragen. Die Antragsmindestsumme von 2500 € bezieht sich auf die beantragte Zuwendung seitens Lotto.

Weitere Informationen finden Sie hier: Antragsverfahren

Der Antrag kann unter folgendem Link aufgerufen werden: Antrag auf Projektförderung - Förderung eines Großsportgerätes im Jahr 2020

Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwerndungen zur Projektförderung

Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an den Landessportbund, Frau Theilemann oder Herrn Schüßler (Tel. 0345 5279122)


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Neue Regelungen für den Schießstättenbetrieb ab dem 28. Mai (Update 02.06.2020)

27.05.2020

Am Dienstag, den 26. Mai 2020 hat das Kabinett des Landes Sachsen-Anhalt die sechste SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung verabschiedet. Diese Verordnung tritt ab Donnerstag, den 28.05.2020 in Kraft. Unter anderem wurden auch Lockerungen für den Sportbetrieb beschlossen.

Das bedeutet für unsere Vereine, dass nun alle Arten von Schießständen ab dem 28.05.2020 wieder unter bestimmten Auflagen (insbesondere §8 6.SARS-CoV-2-EindV) genutzt werden können.
Die Nutzung der Sportanlage erfordert die Freigabe durch den (Schießstand-)Betreiber.
Dieser hat die Empfehlungen der jeweiligen Sportverbände zur Nutzungsvoraussetzung zu erklären und zu dokumentieren.
Eine entsprechende Empfehlung des Landesschützenverbandes für seine Vereine können Sie unter folgendem Link abrufen und entsprechend in ausgedruckter und unterschriebener Form auf der Sportanlage hinterlegen.
Empfehlung zur Nutzungsvoraussetzung von Schießstätten (Stand 28.05.2020)

Die gesamte 6. Verordnung können Sie unter folgendem Link einsehen:
Sechste Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Sachsen-Anhalt

Aktuelle Informationen können Sie auf der Seite des Ministeriums für Soziales des Landes Sachsen-Anhalt entnehmen:
Link zur Homepage vom Ministerium für Soziales - Coronavirus

Informationen des Ministeriums für Inneres und Sport: Umsetzung der Sechsten Sars-Cov-2-Eindämmungsverordnung in Sachsen-Anhalt

 

Weitere Hinweise:

Wir empfehlen darüber hinaus die beim Sportbetrieb anwesenden Personen gemäß § 1 Abs. 5 Nr.2  6. SARS-CoV-2EindV zu erfassen.
Eine Vorlage zur Führung eines Anwesenheitsnachweises unter Beachtung der Hinweise zur Kontaktdatenerfassung bei der Corona-Bekämpfung ist unter folgendem Link zu finden:
Vorlage für Anwesenheitsnachweis (beschreibbar)
Vorlage für Anwesenheitsnachweis (doppelt)

Hinweise zur Kontaktdatenerfassung bei der Corona-Bekämpfung des Landesdatenschutzbeauftragten

Weiterhin hat Feinwerkbau einige Hinweise zur Reinigung bzw. Desinfektion von Sportwaffen zusammengefasst:
Empfehlung Reinigung und Desinfektion von Feinwerkbau-Sportwaffen (PDF Direktdownload)

Hinweise der GEMA

 


DSB beschließt diverse Änderungen der Ausschreibung zu den Deutschen Meisterschaften sowie der Sportordnung ab 2021

23.05.2020

Die technische  Komission bzw. der Bundesausschuss Sportschießen sowie der Gesamtvorstand des Deutschen Schützenbundes haben in den vergangenen Wochen diverse Beschlüsse gefasst, die u.a. die Ausschreibungen zu den Deutschen Meisterschaften ab 2021 sowie die Sportordnung betreffen. Einzelheiten hierzu sind den Kreissportleitern zugegangen.

Im Rahmen der Evaluierung der Ausschreibung Deutsche Meisterschaften bezüglich Einzel- und Mannschaftwertungen in den verschiedenen Altersklassen haben sich für die DM ab 2021 diverse Änderungen ergeben. Dieses wird sich entsprechend dann auch auf die Ausschreibung unserer Landesmeisterschaften auswirken. Wesentliche Änderungen ergeben sich z.B. im Auflagebereich durch die Öffnung weiterer Einzelwertungen in einigen Disziplinen, hauptsächlich für die Seniorinnen.


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Geschäftsstelle am Freitag geschlossen

20.05.2020

Liebe Mitglieder und Gäste,

am Freitag den 22. Mai bleibt die Geschäftsstelle in Barleben geschlossen. Wir wünschen allen einen schönen Feiertag.
Vielen Dank für Ihr Verständis.


Covid-19: Information zur Schießstandnutzung in Sachsen-Anhalt (Stand: 06.05.2020)

08.05.2020

Liebe Mitglieder,

nach der "fünften Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Sachsen-Anhalt" ist es nach § 8 gestattet Sportanlagen im Freien zu nutzen.

Nach einem Gespräch zwischen dem Landesschützenverband Sachsen-Anhalt und dem Minister für Inneres und Sport Holger Stahlknecht sind Schießstätten, die als offene Schießstände eingestuft sind, als Sportanlage im Freien zu betrachten. Die Einstufung der Schießstände ist der behördlichen Betriebserlaubnis oder des Berichtes der letzten Regelüberprüfung zu entnehmen. Auch Bogenschießplätze im Freien können wieder genutzt werden. Geschlossene und teilgedeckte Schießstände müssen weiterhin geschlossen bleiben.

Update 06.05.2020:

Entsprechend des Bundesanzeigers BAnz AT 23.10.2012 B2 werden folgende vier Bauarten von Schießständen unterschieden:

  • Das Schießen ist derzeit unter Beachtung der unten aufgeführten Vorraussetzungen auf folgenden Schießständen erlaubt:
    • Offene Schießstände ohne Umschließungen
      • Hierzu zählen z. B. offene Schrotschießstände sowie Biathlon- und Field-Target-Anlagen.
    • Offene Schießstände mit Umschließung des Schützenstandes
      • Bei dieser Bauart ist der Schützenstand bis auf die Ausschuss- bzw. Schießbahnseite durch Bauteile allseitig umschlossen.
        (Anmerk. der Red.: Teileinhausung der Schießbahn bis 4,99 m ab Feuer-/Schießlinie gilt als offener Schießstand)
  • Das Schießen ist auf den folgenden Schießständen weiterhin nicht erlaubt:
    • Offene Schießstände mit teilweiser Umschließung der Schießbahn
      • Bei dieser Bauart, auch als „teilgedeckter Schießstand“ bezeichnet, besteht neben der Umschließung des Schützenstandes zusätzlich eine Teileinhausung der Schießbahn über 5 m Länge (ab Feuer-/Schießlinie) hinaus (Nummer 4.6).
    •  Geschlossene Schießstände (RSA)
      • Diese Schießstände sind allseitig umschlossen. In Schussrichtung müssen die baulichen Umschließungen durchschusssicher ausgeführt sein (Nummer 5).

Wichtig ist hierbei unbedingt die Einhaltung aller in § 8 aufgeführten Voraussetzungen für den Betrieb der Sportanlagen:

  1. die Ausübung erfolgt kontaktfrei und die Einhaltung eines Abstands von mindestens 1,5 Metern zu anderen Personen ist durchgängig sichergestellt,
  2. Trainingseinheiten erfolgen ausschließlich individuell, zu zweit oder in kleinen Gruppen von höchstens fünf Personen,
  3. ein Training von Spielsituationen insbesondere bei Kontakt- und Mannschaftssportarten, in denen ein direkter Kontakt erforderlich oder möglich ist, erfolgt nicht,
  4. Wettkampfbetrieb findet nicht statt,
  5. Hygieneanforderungen, insbesondere im Hinblick auf die Desinfektion von genutzten Sportgeräten, werden eingehalten,
  6. Umkleidekabinen, Gastronomiebereiche und sonstige Gemeinschaftsräume einer Sportstätte werden nicht benutzt, der Zutritt zu WC-Anlagen, insbesondere die Möglichkeit zum Waschen der Hände muss ermöglicht werden,
  7. Kleidungswechsel und Körperpflege finden nicht in der Sportstätte statt,
  8. zur Vermeidung von Ansammlungen, insbesondere von Warteschlangen, erfolgt eine Steuerung des Zutritts zur Sportstätte,
  9. Risikogruppen werden keiner besonderen Gefährdung ausgesetzt und
  10. Zuschauer sind nicht zugelassen.

Die Nutzung von Sportanlagen im Freien bedarf der Zustimmung des Trägers der Anlage.

 

Informationen des Ministeriums für Inneres und Sport: Umsetzung der Fünften Sars-Cov-2-Eindämmungsverordnung in Sachsen-Anhalt

 

Wir empfehlen darüber hinaus die beim Sportbetrieb anwesenden Personen gemäß § 1 Abs. 6 Satz 2 5. SARS-CoV-2EindV zu erfassen.

Die gesamte 5. Verordnung können Sie unter folgendem Link einsehen:
Fünfte Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Sachsen-Anhalt

Aktuelle Informationen können Sie auf der Seite des Ministeriums für Soziales des Landes Sachsen-Anhalt entnehmen:
Link zur Homepage vom Ministerium für Soziales - Coronavirus


Verlängerung des Damenrosenpokals 2020

08.05.2020

Liebe Schützinnen,

aufgrund der aktuellen Corona-Situation hat sich die Landesdamenleitung dazu entschieden, die Fristen für den Damenrosenpokal zu verlängern und somit die Gelegenheit zu bieten, die Wettkampfscheiben nach einer möglichen Wiedereröffnung der Luftdruckschießsstände der Vereine zu beschießen. Der neue Einsendeschluss (Poststempel) ist der 14.10.2020. Damit einhergehend wird auch der Endkampf des Pokals auf den 01. November 2020 verschoben.

Für den Fall, dass die Schießstände weiterhin geschlossen bleiben müssen und es in diesem Jahr nicht mehr möglich ist die Scheiben zu beschießen oder einen Endkampf durchzuführen, behalten alle bereits erworbenen Scheiben ihre Gültigkeit und können noch im nächsten Jahr eingereicht werden. Es wird vorerst keine Zwischenauswertungen geben, bis alle Schießstände im Landesschützenverband wieder normal öffnen können.

Die neue Ausschreibung für den Wettkampf finden Sie hier.

 


Firma Sauer-Shootingsportswear bietet Mund- und Nasenmasken an

17.04.2020

Im Rahmen der Corona-Pandamie hat die Firma Sauer-Shootingsportswear, bekannt für die Produktion von Schießjacken- und hosen, seine Produktion ebenfalls ergänzt und bietet nun auch Mund-Nasenmasken (nicht medizinisches Produkt) in verschiedenen Designs an.

Nähere Informationen zwecks Produkteigenschaften und Bestellung können über fogendem Link eingesehen werden:
https://www.sauer-shootingsportswear.de/mund-nasenmaske/


Frohe Ostern

08.04.2020

Liebe Mitglieder und Gäste,

wir wünschen allen frohe und erholsame Ostertage und vor allem viel Gesundheit!

Die Geschäftsstelle bleibt bereits ab Gründonnerstag geschlossen. Wir sind ab dem 14. April wieder telefonisch oder per E-Mail für euch da.