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Landesliga und Jugendwettkämpfe

02.02.2021

Laut aktueller Verordnung sind weiterhin keine Präsenz-Wettkämpfe in Sachsen-Anhalt möglich. Wir erwarten, dass auch mit der nächsten Verordnung noch keine normalen Wettkämpfe erlaubt sein werden. Daher hat die Landessportleitung zusammen mit den Landesligaleitern und der Landesjugendleitung folgende Beschlüsse gefasst:

Die Landesliga Luftpistole wird vorzeitig beendet. Der geplante Wettkampf am 28. Februar wird nicht stattfinden. Somit ist der Sieger der Saison die Schützengilde Seehausen/Altmark, die am Wettkampftag im Oktober auf insgesamt 2178 Ringe kam. Den zweiten Platz belegte der Gröninger Schützenverein vor dem HSV Söllichau.

Die Landesliga-Auflage wird abgesagt. Eine Umfrage bei den teilnehmenden Vereinen ergab, dass Sie die Liga unter den derzeitigen Bedingungen nicht weiter austragen möchten.

Die Umfrage Landesjugendleitung bezüglich des Digital-Cups ergab, dass auch dieser Wettkampf abgesagt wird. Die Umfrage fand per Mail unter allen interessierten Vereinen statt. Der Landesjugendpokal Luftdruck wird in den späteren Jahresverlauf verschoben. Da im März noch der Mumpel-Cup geplant ist, wird der Wettkampf frühestens Sommer 2021 nachgeholt. Eine Ausschreibung wird durch die Landesjugendleitung rechtzeitig im Vorfeld veröffentlicht.


Neunte SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung - Update zur 3. Änderungsverordnung vom 22.01.2021

22.01.2021

Bei der Neunten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung in Verbindung mit der Dritten Verordnung zur Änderung der Neunten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung mit Gültigkeit bis 14.02.2021 bleibt unser Sportbetrieb weitgehend unberührt von weiteren Einschränkungen.

Die Regelungen für den Individualsport (allein, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand) bleiben bis zum 14.02.2021 bestehen. Die Nutzung der Schießanlagen bedarf weiterhin der Zustimmung der Betreiber. Dieser hat die Empfehlungen der jeweiligen Sportverbände zur Nutzungsvoraussetzung zu erklären und zu dokumentieren.

Empfehlung zur Nutzungsvoraussetzung von Schießstätten (Stand 15.12.2020)

Im Folgenden möchten wir auf einige Sachverhalte hinweisen:

Wettkampfbetrieb:
Zum Wettkampfbetrieb werden wir in Kürze neue Informationen auf der Webseite des Landesschützenverbandes bereitstellen.

Geschäftsstelle:
Die Geschäftsstelle in Barleben bleibt weiterhin für den allgemeinen Besucherverkehr geschlossen.
Sollten Sie ein wichtiges Anliegen haben, so können Sie einen Besuchstermin mit dem jeweiligen Ansprechpartner telefonisch vereinbaren.

Was ist unter Individualsport zu verstehen?
Unter Individualsport sind alle Sportarten zu verstehen, die als individuelles Training allein oder zu zweit möglich sind. Dazu gehört auch der Schießsport. Es ist nun gemäß Klarstellung des Ministeriums geregelt, dass Individualsport auf und in allen öffentlichen und privaten Sportstätten erfolgen darf, sofern dieser allein, zu zweit bzw. mit Personen des eigenen Hausstandes durchgeführt wird.

Voraussetzung dafür ist unter anderem, dass der Betreiber der Sportstätte die Nutzung der Sportstätte freigibt, sowie weitere Vorgaben erfüllt.

Die Klarstellung des Ministeriums mit weiteren Hinweisen zur Durchführung finden Sie im folgenden Schreiben: 
Klarstellung - Individualsport (Ministerium für Inneres und Sport)

Wichtig: zu beachten sind weiterhin die jeweiligen kommunalen Verordnungen und Hinweise sowie die etwaige Einschränkung des Bewegungsradius.

Wir freuen uns, dass das Ministerium dem Weg des organisierten Sports folgt und damit das Betreiben risikoarmer Sportarten mit Einschränkungen weiterhin ermöglicht.

 

Aktuelle Informationen können Sie auf der Seite des Ministeriums für Soziales des Landes Sachsen-Anhalt entnehmen:
Link zur Homepage vom Ministerium für Soziales - Coronavirus

 

Weitere Hinweise:

Weiterhin hat Feinwerkbau einige Hinweise zur Reinigung bzw. Desinfektion von Sportwaffen zusammengefasst:

Empfehlung Reinigung und Desinfektion von Feinwerkbau-Sportwaffen (PDF Direktdownload)

Hinweise der GEMA


Online-Symposium: Die Rolle des Schützenwesens in der Reichsgründungsära

22.01.2021

Am Samstag, 23. Januar (14.00-16.30 Uhr), richtet die Landeszentrale für politische Bildung Sachsen-Anhalt und das Friedrich-Ludwig-Jahn-Museum ein Online-Symposium mit dem Titel „Des Reiches Stützen“ aus. Dabei wird die politische und gesellschaftliche Rolle der Turner, Sänger und Schützen in der Reichsgründungsära und im Kaiserreich (1860-1918) beleuchtet.

ür den DSB wird Stefan Grus, Leiter des Deutschen Schützenmuseums in Coburg sowie Verantwortlicher für das DSB-Archiv, im geplanten Zeitraum 15.45 Uhr bis 16.00 Uhr zum Thema „Üb Aug` und Hand für`s Vaterland! Zum Einheitsgedanken im deutschen Schützenwesen.“ referieren.

Diese sicherlich hochinteressante Veranstaltung ist kostenlos diesen YouTube-Link zu verfolgen.


Neues Formular für waffenrechtliche Bedürfnisse

15.01.2021

Ab sofort ist ein neues Antragsformlar für waffenrechtliche Bedürfnisse verfügbar. Es umfasst auch die neuen Änderungen des Waffengesetzes, welches seit dem 1. September 2020 gültig ist. Für neue Anträge ist ausschließlich das neue Formular zu nutzen.

In dem neuen Formular sind viele Regelnummern des DSB und wesentliche Regelnummern der Liste B entsprechend der beantragten Waffe hinterlegt.
Sollte einmal keine Übereinstimmung erfolgen, so kann der vorhandene Text einfach überschrieben werden. Das neue PDF kann direkt am Computer ausgefüllt und dann ausgedruckt werden. Vorher muss das Formular jedoch heruntergeladen werden. Zum Ausfüllen des Dokuments empfehlen wir den Adobe Reader zu verwenden.

Dem Antrag beizufügen ist künftig auch eine Kopie des Schützen- und Wettkampfpasses.

Neuer Bedürfnisantrag mit Erläuterungen (beschreibbares PDF)


Wettkämpfe im Frühjahr 2021

13.01.2021

Der Sportbetrieb in Deutschland bleibt weiterhin eingeschränkt. Eine für Anfang März geplante Ersatzmaßname Deutsche Nachwuchsmeisterschaft Bogen - Halle wurde seitens des Deutschen Schützenbundes abgesagt. Über die Durchführung des Deutschen Hallen Grand Prix für die erwachsenen Bogenschützen soll in den nächsten zwei Wochen entschieden werden. Trotzdem möchten wir einige Perspektiven für Wettkämpfe im Landesschützenverband aufzeigen.

Der Fernwettlkampf Digitalcup der Landesschützenjugend soll nun am Anfang Februar starten. In der nächsten Zeit wird die Landesjugendleitung noch eine Abfrage per Mail starten, ob die erforderlichen Ergebnisse in den Vereinen im Rahmen des Individualtrainings erbracht werden können, so dass die Austragung auch unter Beachtung der derzeitigen Landesverordnung möglich ist.

Die Landesdamen werden ebenfalls noch im Frühjahr die Möglichkeit erhalten an Wettkämpfen teilzunehmen. Zunächst startet ab dem 1. Februar der Fernwettkampf um den 12. Damenrosenpokal. Hier können die Damen unter Beachtung der Landesverordnung im Rahmen des Individualsports Scheiben auf den Heimschießständen beschießen. Die Scheiben können dann wie gewohnt in der Geschäftsstelle des Landesschützenverbandes bestellt werden. Der Vorkampf soll bis zum 14. Juli laufen. Der Endkampf ist für den 26. September 2021 in Wolmirstedt angesetzt. Die vollständige Ausschreibung ist unter folgendem Link zu finden: Ausschreibung 12. Rosenpokal 2021
Bereits frühzeitig verschoben wurde der Landesdamenpokal. Ursprünglich für den 31. Januar geplant soll dieser nun am 28. März 2021 in Wolmirstedt stattfinden. Meldeschluss für die Veranstaltung ist der 10. März. Die Ausschreibung ist im Kalender oder unter folgendem Link zu finden: Ausschreibung Landesdamenpokal 2021


Neunte SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung - Update zur 2.Änderungsverordnung vom 08.01.2021

10.01.2021

Bei der Neunten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung in Verbindung mit der Zweiten Verordnung zur Änderung der Neunten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung mit Gültigkeit vom 11.01. - 31.01.2021 bleibt unser Sportbetrieb weitgehend unberührt von weiteren Einschränkungen.

Das Training von Kleingruppen bis zu 5 Personen mit Kindern und Jugendlichen bis zur Vollendung des 18 Lebensjahres bleibt weitherhin untersagt. Die Regelungen für den Individualsport (allein, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand) bleiben bis zum 31.01.2021 bestehen. Die Nutzung der Schießanlagen bedarf weiterhin der Zustimmung der Betreiber.Dieser hat die Empfehlungen der jeweiligen Sportverbände zur Nutzungsvoraussetzung zu erklären und zu dokumentieren.

Empfehlung zur Nutzungsvoraussetzung von Schießstätten (Stand 15.12.2020)

Im Folgenden möchten wir auf einige Sachverhalte hinweisen:

Wettkampfbetrieb:
Zum Wettkampfbetrieb werden wir in Kürze neue Informationen auf der Webseite des Landesschützenverbandes bereitstellen.

Geschäftsstelle:
Die Geschäftsstelle in Barleben bleibt weiterhin für den allgemeinen Besucherverkehr geschlossen.
Sollten Sie ein wichtiges Anliegen haben, so können Sie einen Besuchstermin mit dem jeweiligen Ansprechpartner telefonisch vereinbaren.

Was ist unter Individualsport zu verstehen?
Unter Individualsport sind alle Sportarten zu verstehen, die als individuelles Training allein oder zu zweit möglich sind. Dazu gehört auch der Schießsport. Es ist nun gemäß Klarstellung des Ministeriums geregelt, dass Individualsport auf und in allen öffentlichen und privaten Sportstätten erfolgen darf, sofern dieser allein, zu zweit bzw. mit Personen des eigenen Hausstandes durchgeführt wird.

Voraussetzung dafür ist unter anderem, dass der Betreiber der Sportstätte die Nutzung der Sportstätte freigibt, sowie weitere Vorgaben erfüllt.

Die Klarstellung des Ministeriums mit weiteren Hinweisen zur Durchführung finden Sie im folgenden Schreiben: 
Klarstellung - Individualsport (Ministerium für Inneres und Sport)

Wichtig: zu beachten sind weiterhin die jeweiligen kommunalen Verordnungen und Hinweise sowie die etwaige Einschränkung des Bewegungsradius.

Wir freuen uns, dass das Ministerium dem Weg des organisierten Sports folgt und damit das Betreiben risikoarmer Sportarten mit Einschränkungen weiterhin ermöglicht.

 

Aktuelle Informationen können Sie auf der Seite des Ministeriums für Soziales des Landes Sachsen-Anhalt entnehmen:
Link zur Homepage vom Ministerium für Soziales - Coronavirus

 

Weitere Hinweise:

Weiterhin hat Feinwerkbau einige Hinweise zur Reinigung bzw. Desinfektion von Sportwaffen zusammengefasst:

Empfehlung Reinigung und Desinfektion von Feinwerkbau-Sportwaffen (PDF Direktdownload)

Hinweise der GEMA


Frohe Weihnachten und einen guten Jahreswechsel

21.12.2020

Liebe Mitglieder und Gäste,

Bitte beachten Sie, dass die Landesgeschäftsstelle in Barleben vom 23. Dezember bis 06. Januar nicht erreichbar ist.

Wir wünschen allen Frohe Weihnachten und einen schönen Jahreswechsel.

 

Weihnachtswünsche Präsident

Weihnachtswünsche Geschäftsstelle

 
 

Absage LM Bogen Halle und Verbandsliga Luftgewehr Freihand

16.12.2020

Nachdem gestern die Neunte SARS-CoV-19-Eindämmungsverordnung durch die Landesregierung beschlossen wurde, sind wir gezwungen als Konsequenzen der Verordnung die Landesmeisterschaft Bogen - Halle und die Verbandsliga Freihand Luftgewehr schweren Herzens abzusagen.

Die Landesmeisterschaft Bogen - Halle sollte am 16.01.2021 in Wolmirstedt stattfinden. Da die neue Verordnung den Sport bis zum 10. Januar weitestgehend untersagt, können nicht alle Vereine die geforderten Qualifikationszahlen für die ohnehin schon reduzierte Landesmeisterschaft erbringen. Eine sichere Planung und Durchführung kann damit nicht mehr gewährleistet werden.
Wie der Qualifikationsmodus zu einer geplanten Ersatzmaßnahme der Deutschen Meisterschaft Bogen - Halle  2021 aussehen wird, steht noch nicht fest. Eine Ausschreibung des Wettbewerbs ist der Deutsche Schützenbund noch schuldig.

Die Verbandsliga Luftgewehr wird ebenso abgesagt. Der erste Termin der Liga am 9. Januar darf nicht durchgeführt werden. Der Termin Ende Februar wird ebenfalls entfallen. An diesem Tag wird in Gölzau die Verbandsliga Luftpistole hoffentlich ihren zweiten und somit letzten Wettkampftag durchführen können. Der Termin für die Luftpistolenschützen wird vom 31.01.2021 auf den 28.02.2021 verschoben um hier ein wenig Planungssicherheit zu bieten. Die ersten Wettkämpfe fanden hier bereits im Oktober statt.


Befreiungsantrag für das Jahr 2020 noch bis zum 31.12. möglich

15.12.2020

Auf Antrag können eingetragene gemeinnützige Vereine von den Gebühren für die Führung des Transparenzregisters befreit werden. Dies muss bis zum 31. Dezember 2020 erfolgen!

Zur Zahlung der Gebühren waren einige Sportvereine im Herbst 2019 von der Bundesanzeiger Verlag GmbH aufgefordert worden. Der DOSB, die Landessportbünde, die Spitzenverbände - darunter auch der DSB -  hatten sich daraufhin für eine Gebührenbefreiung eingesetzt. Die hierfür nötige Gesetzesänderung wurde Anfang 2020 beschlossen.

Es hat sich nun herausgestellt, dass der Verlag in diesem Jahr kaum oder gar keine Bescheide versendet hat und offenbar wieder – wie schon für den Zeitraum 2017 bis 2019 – drei Jahre abwartet, um dann die recht niedrigen Gebühren für 2020-2022 zusammen zu erheben. Seit 2020 beträgt die jährliche Gebühr 4,80 Euro.

Durch eine Regelung in § 4 der "Transparenzregistergebührenverordnung" entsteht nun leider die Notwendigkeit, den Befreiungsantrag für 2020 doch noch bis zum 31. Dezember 2020 zu stellen, da eine spätere Antragstellung nicht rückwirkend gelten würde.

Zur Fristwahrung genügt zunächst eine formlose E-Mail an gebuehrenbefreiung(at)transparenzregister.de Der Verein erhält dann eine Eingangsbestätigung und wird ggf. um Einreichung fehlender Unterlagen aufgefordert. Dies sind neben dem Antrag (am besten auf einem eingescannten Briefbogen des Vereins) ein aktueller Freistellungsbescheid sowie ein "Nachweis über die Berechtigung, den Antrag für den Verein zu stellen" (Auszug aus dem Vereinsregister).

Eine Beispiel-E-Mail kann unter weiterlesen eingesehen werden.


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Steuerliche Entlastung für Ehrenamtler ab 2021

11.12.2020

Gute Nachricht für Ehrenamtler kurz vor Weihnachten: Die Große Koalition hat sich darauf verständigt, die zahlreichen Tätigen im Ehrenamt ab dem nächsten Jahr steuerlich zu entlasten.

So soll die steuerfreie Übungsleiterpauschale, von der beispielsweise Trainer in Sportvereinen profitieren, im nächsten Jahr von 2400 Euro auf 3000 Euro steigen. Zudem bleibt eine Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Tätigkeiten künftig bis zu 840 Euro steuerfrei und damit um 120 Euro höher als bisher.