Aktuelles
4. Wettkampftag Landesliga-Auflage 2025 / 2026 – Finalteilnehmer stehen fest
Die letzte Vorrunde startete heute mit der Verbandsliga-Auflage 2025/2026.
Großer Dank und Anerkennung allen Beteiligten und auch Helfern die trotz der außergewöhnlichen Wetterlage diesen Tag erfolgreich werden ließen.
Tagessieger bei der Einzelwertung der Gewehrschützen wurden Diana Dietrich
mit stolzen 319,0 Ringen, gefolgt von Kathleen Bühnemann (317,7 Ringe) und
André Böhme (316,8 Ringe). Bei den Pistolenschützen war Tagessieger mit 308,1 Ringen
(wie im vorigen Jahr auch) Petra Bendisch, gefolgt von Mario Meißner (305,0
Ringe) und Rolf Riekewald (304,4 Ringe).
Somit stehen die Paarungen für das Finale Luftgewehr am 08.02.26 in Bitterfeld fest.
Viertelfinale : GSGi Halle (1) gegen SGi Löbejün (8) ; SV Letzlingen (4) gegen
SV Wolmirstedt 1 (5) ; SV Wolmirstedt 1 (3) gegen SV Steinitz (6) und SG Emersleben (2)
gegen SV „Astoria 90“ (7).
Die Paarungen für das Finale Luftpistole am 01.02.26 in Bitterfeld sind wie folgt:
Viertelfinale : SGi Seehausen 1 (1) gegen SGi Seehausen 2 (8) ; GSGi Halle 2 (4) gegen
SV Estedt (5) ; SGi Löbejün (3) gegen SV Diana Bitterfeld (6) ; SV Bad Dürrenberg (2)
gegen GSGi Halle 1 (7).
(Dabei steht die Zahl in Klammern für den erreichten Platz in der Gesamtwertung)
Die Ergebnisse des vierten Wettkampftages können hier eingesehen werden
Die Rangliste nach dem vierten Wattkampftag finden sie hier
Die Setzliste LG-Auflage vor dem Finale ist hier zu finden
Die Setzliste LP-Auflage vor dem Finale ist hier zu finden
Ich wünsche allen Schützinnen und Schützen noch ein gesundes und erfolgreiches neues
Jahr und verbleibe mit Viele Grüßen
Euer Rolf Riekewald
Ligaleiter
Landesdamenpokal: Standbelegung online verfügbar
Für den Landesdamenpokal ist die Standbelegung ab sofort online verfügbar. Auch in diesem Jahr sind die Teilnehmerzahlen leicht zurückgegangen, sodass der geplante Samstag für die Freihandschützen nicht genutzt werden muss. Damit treten alle Teilnehmerinnen des Damenpokals wie gewohnt am letzten Sonntag im Januar auf dem Schießstand des SV Wolmirstedt an, um unter sich die Besten zu ermitteln. Abseits der Schießlinie geht es natürlich auch wieder um das gemütliche Beisammensein. Der SV Wolmirstedt wird wieder einmal für das leibliche Wohl sorgen. Wir wünschen allen dabei viel Spaß und natürlich auch Erfolg.
Infos Landesschützentag 2026 online
Die Informationen für den Landesschützentag 2026 sind online verfügbar und können unter folgendem Link eingesehen werden:
Absage und Terminverschiebung der LM-Bogen "Halle" in Aschersleben
Aufgrund der aktuellen Unwetterwarnung und den derzeit anhaltenden Schneefällen in Sachsen-Anhalt hat sich die Landessportleitung des Landesschützenverbandes dazu entschlossen, die Bogen-Landesmeisterschaft in der Halle am kommenden Wochenende abzusagen bzw. zu verschieben.
Die Landesmeisterschaft wird am 14.-15.02.2026 in Aschersleben nachgeholt.
Die Starterlisten sowie die Meldungen bleiben entsprechend bestehen und verlagern sich nur auf das Austragungswochenende!
Da der Austragungstermin aufgrund bestehender Hallenutzungsverträgen erst nach dem Meldeschluss zur Deutschen Meisterschaft liegt, besteht in Absprache mit dem Bundessportleiter die Möglichkeit, ein Meldeergebnis aus einem vorangegengenem Wettkampf zu nutzen!
Sportler, die die Hoffnung haben, sich mit ihren Leistungen zur DM zu qualifizieren, wenden sich bitte direkt an unseren Referenten für Bogensport Tino Frank unter der E-Mail: referent-bogen@sv-st.de
Kommt heile über das Wochenende
Die Landessportleitung
Landesschützenverband Sachsen-Anhalt e.V.
Kampfricher Aus- und Fortbildungen - 1.Quartal 2026
Der Landesschützenverband bietet im 1. Quartal 2026 Aus- und Fortbildungslehrgänge im Bereich von Kampfrichtern an.
Eine Übersicht der Termine, sowie alle notwendigen Informationen finden Sie im folgendem Dokument:
- Informationen für Kampfrichter Aus- und Fortbildung 1. Quartal 2026
Die genauen Ausschreibungen sowie das Anmeldeformular finden Sie im jeweiligen Kalendereintrag.
Neuer Antrag auf Fortbestand des Bedürfnisses
Das Jahr 2026 nähert sich unaufhaltsam und mit dem Ablauf des Jahres 2025 endet eine Übergangsfrist zur Bedürfnisbescheinigung für Waffenbesitzer, die ihre erste Schusswaffe weniger als 10 Jahre bzw. sich im 10 Jahr haben. Bis zum 31.12.2025 konnte der Verein gem. Waffengesetz eine solche Bescheinigung ausstellen! Leider konnte weder der Landesschützenverband noch der Deutsche Schützenbund eine weitere Verlängerung der Übergangsfist beim Bundesministerium erwirken. Somit ist ab dem 01.01.2026 der zuständige Landesverband verantwortlich, eine solche Bescheinigung auszustellen.
Was gilt es zu beachten:
Zunächst muss die Waffenbehörde den WBK-Inhaber auffordern, eine Bescheinigung für das Fortbestehen des Bedürfnisses beizubringen.
(Vorher braucht kein WBK-Inhaber tätig werden!)
Dies geschieht im fünften sowie im zehnten Jahr, nach Erwerb der erstmaligen Waffe.
Der WBK-Inhaber füllt den "Antrag auf Bescheinigung über das Fortbestehen des Bürfnisses zum Besitz von Schusswaffen und der dafür bestimmten Munition" aus und sendet diese direkt zum Landesschützenverband Sachsen-Anhalt e.V. (Antragsformular untenstehehend).
Als Anlage werden folgende Dokumente mitgesendet:
- vollständige Kopien aller Waffenbesitzkarten
- Schießnachweise 24 Monate Rückwirkend zum Zugangszeitpunkt des behördlichen Schreibens
Aus den Schießnachweisen muss hervorgehen, dass der Antragsteller mit seinen eigenen erlaubnispflichtigen Schusswaffen geschossen hat.
Beispielweise muss also das Kaliber übereinstimmen mit der eigenen Waffe in der WBK. Kreuzchen im Schießbuch unter der Rubrik Lang/Kurzwaffe ohne weitere Merkmale reichen nicht aus! Im Idealfall steht bei jedem Schießtermin ein Vermerk, ob es eine eigene Waffe oder eine Leihwaffe ist, welches von der zuständigen Standaufsicht bescheinigt wird.
Für eine Prüfung von Lang- bzw. Kurzwaffen reicht ein Antrag aus.
Die Prüfung wird nach Eingang des Antrages beim Landesschützenverband zeitnah erfolgen und der Verband übersendet die Bescheinigung direkt an den Antragsteller zurück.
Die Prüfung ist mit einer Gebühr in Höhe von 30,- € analog eines Bedürfnisantrages festgelegt!
Nach Erhalt der Bescheinigung übermittelt der WBK-Inhaber diese an die zuständige Waffenbehörde.
Hinweis: Ersterwerb mehr als zehn Jahre:
Wer länger als zehn Jahre im Besitz einer Schusswaffe ist, muss weiterhin nur die Vereinsbescheinigung über die bestehende Mitgliedschaft seines Vereines bei der Waffenbehörde erbringen. Hier wurde ebenfalls ein aktualisertes Formular entwickelt, welches bitte ab 2026 zu verwenden ist.
Formulare:
(alle Formulare finden Sie auch bei uns in der Infothek)
- Antrag auf Bedürfnisbescheinigung Fortbestand für Mitglieder beim Landesverband (Ersterwerb unter 10 Jahre)
- Bedürfnisbescheinigung Fortbestand für Mitglieder durch den Verein (Ersterwerb über 10 Jahre)