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Klarstellung TK-Mitteilung Regelnur. 1.4.6 Schaftkappe-Auflage
Am 30.10.2024 brachte der Deutsche Schützenbund eine TK-Mitteilung betreffend der Schaftkappe im Auflageschießen heraus (Regel 1.4.6 Schaftkappe und Haken am Auflagegewehr). Da uns nun immer wieder Anfragen diesbezüglich erreichen reichen wir nun eine entsprechende Grafik nach.
Regelnummer 1.4.6 sagt aus, dass die obere Biegung der Schaftkappe nicht mehr als 25 mm von der gedachten senkrecht zur Laufachse verlaufenden Linie am Berührungspunkt der Schaftkappe, der sich am weitesten in Richtung Ziel befindet, entfernt sein darf. Auf der hier abgebildeten Beispielgrafik ist dies der tiefste Punkt. Es kann sich aber auch um einen Punkt entlang der Schaftkappe handeln, wenn dieser, vom Oberen Bogen gemessen, weiter entfernt ist. Für das Luftgewehr bleibt weiterhin das Bogenmaß von maximal 20 mm zu beachten!
Scheibenbelegung LM Bogen Halle online verfügbar
Die Landesmeisterschaften Bogen in der Halle finden am 11. und 12. Januar erstmals in Aschersleben statt. Aus organisatorischen Gründen starten die Compound- und Recurvebogenschützen ab Samstagmittag mit ihren Wettbewerben, während die Blankbogenschützen am Sonntag ihre Meister ermitteln. Die Adresse ist
Sporthalle am Ascaneum, Otto-Lilienthal-Straße 22, 06449 Aschersleben
Wir wünschen allen Teilnehmer viel Erfolg und Alles in Gold!
• Zeitplan LM Bogen Halle 2025 Aschersleben (Stand 08.01.2025).pdf
• Scheibenbelegung LM Bogen Halle 2025 - Sonntag.pdf
• Scheibenbelegung LM Bogen Halle 2025 - Samstag.pdf
Standbelegung Landesjugendpokal Druckluft und Lichtpunkt online
Für den Landesjugendpokal Druckluft und Lichtpunkt ist die Standbelegung online verfügbar.
Schützenverband trauert um Opfer
Mit tiefem Bedauern und großer Betroffenheit hat der Landesschützenverband Sachsen-Anhalt den menschenverachtenden und heimtückischen Terroranschlag auf dem Weihnachtsmarkt in Magdeburg zur Kenntnis genommen.
Unsere Gedanken sind in diesen schweren Stunden bei den Opfern und ihren Angehörigen, den Verletzten sowie allen Rettungs- und Einsatzkräften, die unermüdlich im Einsatz waren, um zu helfen und Schlimmeres zu verhindern. Dieses abscheuliche Verbrechen, das uns alle unmittelbar vor dem Weihnachtsfest erschüttert, richtet sich nicht nur gegen die unschuldigen Menschen, sondern auch gegen die Werte unseres friedlichen Zusammenlebens und unserer demokratischen Gesellschaft.
Der Anschlag verdeutlicht erneut, wie wichtig es ist, unsere Demokratie und die Grundwerte unserer Gemeinschaft aktiv zu schützen. Der Landesschützenverband Sachsen-Anhalt, als Teil des Deutschen Schützenbundes, steht für die Förderung von Zusammenhalt, Frieden und gesellschaftlichem Engagement. Solche Gewalttaten widersprechen in jeder Form den Werten des Schützenwesens und dürfen keinen Platz in unserer Gesellschaft haben.
Wir appellieren an alle Mitglieder unserer Vereine sowie an die gesamte Gesellschaft, wachsam zu bleiben und aktiv für Demokratie und Freiheit einzutreten. Zivilcourage ist notwendig, um Extremismus, Hass und Gewalt entgegenzutreten. Es ist unsere gemeinsame Verantwortung, ein Zeichen gegen jegliche Form von Gewalt zu setzen und Angriffe auf unsere Demokratie keinen Raum zu bieten.
Der Landesschützenverband Sachsen-Anhalt vertraut darauf, dass die Behörden alles in ihrer Macht Stehende tun, um diesen abscheulichen Anschlag aufzuklären und den mutmaßlichen Täter mit der vollen Härte des Rechtsstaates zur Rechenschaft zu ziehen.
In dieser dunklen Stunde sollten wir als Gesellschaft zusammenstehen und Solidarität mit den Betroffenen zeigen.
Gemeinsam können wir dafür sorgen, dass Werte wie Menschlichkeit, Frieden und Freiheit auch in schwierigen Zeiten Bestand haben.
Infos LST 2025 online
Die Informationen für den Landesschützentag 2025 sind online verfügbar und können unter folgendem Link eingesehen werden:
Frohe Weihnachten und einen guten Jahreswechsel
Liebe Mitglieder und Gäste,
Bitte beachten Sie, dass die Landesgeschäftsstelle in Barleben vom 23. Dezember bis einschließlich 06. Januar nicht erreichbar ist.
Wir wünschen allen Frohe Weihnachten und einen schönen Jahreswechsel.
Förderung Deutsche Meisterschaften Nachwuchssport
Auf der letzten Präsidiumssitzung wurde die Fördung der Nachwuchssportler zu den Deutschen Meisterschaften neu gefasst. Ab dem Sportjahr 2025 werden alle Einzel- sowie Mannschaftsstartgelder der Alterklassen Schüler bis Junioren I durch den Landesschützenverband Sachsen-Anhalt e.V. übernommen. Dafür entfällt die Förderung in Form von Tagegeldern und Übernachtskosten. Vorrangig wird damit eine Vereinfachung der Verfahrensweise erreicht. Wichtig dabei ist, dass nur diejenigen Deutschen Meisterschaften gefördert werden, auf denen eine Qualifikation durch eine Landesmeisterschaft oder einem anderem Qualifikationswettkampf (Sommerbiathlon) notwendig ist. Weiterhin behält sich der Landesschützenverband vor, Startgelder bei unentschuldigter Nichtteilnahme dennoch in Rechnung zu stellen.
Der Landesschützenverband Sachsen-Anhalt hat auch wieder im Hotel Ampervilla in Fahrenzhausen für den Zeitraum der Deutschen Meisterschaften in München reserviert. Die Buchung der vergünstigten Zimmer kann für qualifizierte Sportler und deren Begleitung dann wieder nach Veröffentlichung der Limitzahlen im Juli 2025 über die Verbandsgeschäftsstelle durchgeführt werden.
Ausschreibung Landesdamenpokal 2025 veröffentlicht
Für den Landesdamenpokal ist der Ausschreibung ab sofort online verfügbar. Der Austragungsort ist wie in der Vergangenheit das Vereinsheim des Schützenvereins Wolmirstedt. Als Termin ist der 26. Januar vorgesehen. Da es jedoch im vergangenen Jahr sehr viele Anmeldungen gab, hat die Landesdamenleitung den Samstag noch als optionalen Wettkampftag für die Freihanddisziplinen geplant. Dieser wird jedoch nur genutzt, wenn auch entsprechend viele Anmeldungen zum Meldeschluss am 8. Januar vorliegen. Andernfalls werden alle Damen wie gewohnt am Sonntag zum Schießen und gemütlichen Zusammensein antreten.
• Ausschreibung Landesdamenpokal 2025.pdf
• Meldeformular.pdf
Energieeffizienz: 89 Millionen Euro für neues Förderprogramm
Energieminister Prof. Dr. Armin Willingmann hat Ende Oktober 2024 den Startschuss für das Förderprogramm „Sachsen-Anhalt ÖFFIZIENZ“ gegeben. Unterstützt werden Investitionen zur Steigerung der Energieeffizienz in öffentlichen Gebäuden wie Kitas, Schulen, Sportstätten oder Kultureinrichtungen. Das Programm hat ein Volumen von knapp 89 Millionen Euro. Gefördert werden Maßnahmen u.a. an Schulen einschließlich der dazugehörigen Sporthallen sowie Sportstätten und Schwimmbädern mit öffentlicher Nutzung. Anträge können bis Ende Juni 2027 bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB) gestellt werden. Auch Sportvereine sind antragsberechtigt.
Wichtige Hinweise zur LSB-Mitgliedererfassung 2025
Der Außerordentliche Landessporttag am 30. November 2024 in Burg hat wichtige Beschlüsse zu den LSB-Mitgliedsbeiträgen und eine Zuordnung der Vereinsmitglieder zu den Landesfachverbänden beschlossen (wir haben informiert). Diese Beschlüsse haben wesentliche Auswirkungen auf die aktuell von allen Mitgliedsvereinen durchzuführende Bestanderhebung in LSB4Sports. Deshalb stellen wir an dieser Stelle noch einmal alle wichtigen Fakten zusammen.