Archiv

Frohe Ostern

08.04.2020

Liebe Mitglieder und Gäste,

wir wünschen allen frohe und erholsame Ostertage und vor allem viel Gesundheit!

Die Geschäftsstelle bleibt bereits ab Gründonnerstag geschlossen. Wir sind ab dem 14. April wieder telefonisch oder per E-Mail für euch da.


LOTTO Sachsen-Anhalt richtet Corona-Hilfsfonds ein

03.04.2020

Gute Nachrichten in auch für den Sport schwierigen Zeiten! Die Lotto-Toto GmbH Sachsen-Anhalt richtet einen Hilfsfonds für gemeinnützige Vereine, Träger, Verbände und Organisationen ein, die finanzielle Ausfallbelastungen durch die Corona-Pandemie haben. Der Aufsichtsrat des Unternehmens hat zugestimmt, dass über einen Lotto-Hilfsfonds bis zu 1 Million Euro extra bereitgestellt werden.

 


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Versicherungsschutz für Sportvereine rund um Corona

03.04.2020

Das Coronavirus (SARS-CoV-2 a) stellt die Gesellschaft vor neue Herausforderungen und macht auch nicht vor dem organisierten Sport halt. Zusammenkünfte in Vereinen und sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen sind derzeit nicht gestattet. Vereine überlegen sich deshalb Alternativen und müssen hierbei die angeordnete Allgemeinverfügung sowie behördliche Erlasse berücksichtigen. Hiernach ist Sport in der Gruppe aktuell grundsätzlich nicht möglich. Die ARAG Sportversicherung begleitet die Vereine in dieser herausfordernden Zeit.

 


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LSB: Erleichterungen im Vereins- und Insolvenzrecht beschlossen

30.03.2020

Der Bundestag hat am 25. März 2020 das „Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht“ beschlossen. Darin sind auch Erleichterungen im Bezug auf die Insolvenzhaftung für Vereine und Erleichterungen für die Durchführung von Mitgliederversammlungen enthalten. So können beispielsweise Vorstandsmitglieder bis zur Wahl eines neuen Vorstandes im Amt bleiben, wenn Mitgliederversammlungen aufgrund des bestehenden Versammlungsverbotes ausfallen müssen.

 

Das „Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht“ enthält neben wichtigen Regelungen zum Mieterschutz auch für Sportvereine relevante Regelungen im Zivil- und Insolvenzrecht, die in der schwierigen Lage für Erleichterungen sorgen sollen.
So wird beispielweise die Insolvenzantragspflicht für Vereine bis zum 30. September 2020 ausgesetzt, soweit die Insolvenzreife auf den Folgen der COVID-19-Pandemie beruht und die Aussicht besteht, dass eine bestehende Zahlungsunfähigkeit beseitigt werden kann.
Vereinsvorständen wird zudem ermöglicht, Vereinsmitgliedern die Gelegenheit zu geben, Mitgliederrechte „im Wege der elektronischen Kommunikation auszuüben oder ohne Teilnahme an der Mitgliederversammlung ihre Stimmen vor der Durchführung der Mitgliederversammlung schriftlich abzugeben.“
Auch wurde im Gesetz geregelt, dass Vorstandsmitglieder, deren Bestellung in diesem Jahr abläuft, im Amt bleiben, bis sie abberufen oder ein Nachfolger gewählt wird. Diese Regelung galt bisher nur für den Fall, dass sie in der Satzung geregelt war.
Miet- und Pachtverträge über Grundstücke und Räume, die im Zeitraum von 1. April bis 30. Juni 2020 trotz Fälligkeit nicht bedient werden können, dürfen nicht gekündigt werden, wenn die „Nichtleistung auf den Auswirkungen der COVID-19-Pandemie beruht.“ und kein anderer Kündigungsgrund besteht.

Hier finden Sie die ausführlichen Erläuterungen der Auswirkungen des „Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht“ von Dr. Hendrik Pusch, Justitiar im LSB Sachsen:

PDF-DateiBundestag beschließt Vereinfachungen im Vereins- und Insolvenzrecht (25-03-20)


Covid-19: Information zur Schießstandnutzung in Sachsen-Anhalt

25.03.2020

Liebe Mitglieder,

vereinzelt erreichen uns Anfragen bezüglich der Nutzung von Schießständen im Rahmen der Landesverordnung zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Sachsen-Anhalt.

Im folgenden zitieren wir den wesentlichen Wortlaut aus der aktuellen 2. Verordnung des Landes Sachsen-Anhalt mit Wirkung ab dem 25.03.2020:

"§6
Sportstätten und Sportbetrieb


(1) Der Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Schwimmbädern, wird untersagt.
Dies gilt sowohl für Sportanlagen im Freien als auch in geschlossenen Räumen (z. B. Fußball-und Tennishallen, Schießstände)."

Im übrigen galt der gleiche Wortlaut in der 1. Verordnung der Landesregierung unter §5.

Die gesamte 2.Verordnung können Sie unter folgendem Link einsehen:
Zweite Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Sachsen-Anhalt

Aktuelle Informationen können Sie auf der Seite des Ministeriums für Soziales des Landes Sachsen-Anhalt entnehmen:
Link zur Homepage vom Ministerium für Soziales - Coronavirus


Coronahilfe Landessportbund Sachsen-Anhalt

24.03.2020

Mitteilung des Landessportbunds Sachsen Anhalt an alle Vereine:

Liebe Sportfamilie,

in Anbetracht der aktuellen Situation zur Corona-Pandemie stellen wir Ihnen anbei einen Fragebogen zur Verfügung, in welchem bitte eine erste vorläufige Schätzung/Hochrechnung zu wirtschaftlichen Folgen für die Sportvereine bzw. Mitglieder im Land Sachsen-Anhalt eingetragen werden sollen.

Wir bitten den Fragebogen am PC auszufüllen und auch per Mail zurückzusenden und bitte von Sendungen per Post, in gescannter Fassung sowie per Fax abzusehen. In den entsprechenden Feldern haben wir Beispielantworten eingetragen.

Wir bitten um Rücksendung dieses Fragebogens an die im Dokument befindliche E-Mailadresse, bis spätestens zum 15.04.2020.

Darüber hinaus möchten wir hiermit auch auf das umfangreiche Informationsangebot zur Corona-Pandemie hinweisen, welches unter folgender Webseite abrufbar ist und regelmäßig aktualisiert wird:

Landessportbund Sachsen-Anhalt: Coronavirus Handlungsempfehlungen

Landessportbund Fragebogen Coronahilfe

Kommen Sie gesund durch diese besondere Situation!

 Mit freundlichen Grüßen

 LandesSportBund Sachsen-Anhalt e.V.


Coronavirus: Rechtliche Fragen (FAQs)

22.03.2020

Die Verunsicherung im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie ist groß: Täglich erreichen uns neue Schreckensmeldungen, neue Einschätzungen, neue Einschränkungen. Auch der Sport ist in einer Art und Weise betroffen, die wir bis vor wenigen Wochen für nicht vorstellbar gehalten hätten. Daraus ergeben sich Fragen, mit denen viele Vereinsverantwortliche konfrontiert und nicht selten überfordert sind. Schließlich gibt es wenig Erfahrungswerte, auf die man zurückgreifen kann. Der Landessportbund Hessen hat die wichtigsten dieser Fragen zusammengetragen. Dr. Frank Weller, Vizepräsident Vereinsmanagement und Rechtsanwalt, gibt Antworten.


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Absage: Landesschützentag inkl. Königsschießen

18.03.2020

Aufgrund der aktuellen, nicht vorhersehbaren Entwicklung bei der Ausbreitung des Corona-Virus hat das Präsidium beschlossen, den diesjährigen Landesschützentag inklusive Königsschießen vom 27-29.03.2020 vollumfänglich abzusagen.

Die Delegiertenversammlung soll noch in diesem Jahr nachgeholt werden.
Eine entsprechende Einladung erfolgt fristgemäß, sofern wir einen gesicherten Nachholtermin haben.

Wir bedauern diesen Schritt ausdrücklich, jedoch haben der Gesundheitsschutz sowie das Ziel, die Ausbreitung von COVID-19 zumindest zu verlangsamen, höchste Priorität.
Damit tragen wir der derzeitigen gesundheitsgefährdenden Situation Rechnung und werden unserer gesamtgesellschaftlichen Verantwortung gerecht.

Das Präsidium


Maßnahmen aufgrund Covid-19 für den Landeschützenverband Sachsen-Anhalt

18.03.2020

Geschäftsstelle:
Die Geschäftsstelle des Landesschützenverbandes Sachsen-Anhalt in Barleben bleibt vorerst für den Publikumsverkehr in der Geschäftszeit geschlossen, da wir entsprechend des Appels der Landesregierung, soziale Kontakte zu reduzieren, handeln wollen. Die Geschäftsstelle bleibt telefonisch, per Mail oder postalisch erreichbar.

Landesmeisterschaften:
Die Sportleitung des Landesschützenverbandes hat sich aufgrund der Corona-Problematik sowie im Hinblick auf die Absage aller Deutschen Meisterschaften in 2020 entschieden, alle Landesmeisterschaften und Landeswettkämpfe bis einschließlich August 2020 abzusagen.

Wir empfehlen unseren Kreisverbänden ebenfalls, auf die Durchführung der Kreismeisterschaften für die betreffenden Disziplinen bis August zu verzichten.

Sollten wir die Möglichkeit haben, die ab September terminierten Landesmeisterschaften unserer Liste B durchzuführen, werden keine Qualifikationen über Kreismeisterschaften vorausgesetzt.

weitere Landesmaßnahmen:
Weitere Landesmaßnahmen im Bereich Bildung, Jugend und Damen werden ebenfalls bis auf weiteres ausgesetzt.

 

Das Präsidium


DSB: DSB-Präsidium sagt alle nationalen Wettkämpfe 2020 ab

13.03.2020

Die Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie haben das Präsidium des Deutschen Schützenbundes zu einer drastischen, aber konsequenten Maßnahme veranlasst: Alle Deutschen Meisterschaften und weitere sportliche Veranstaltungen des DSB auf Bundesebene für das Jahr 2020, u.a. das Bundeskönigs- und Bundesjugendkönigsschießen, werden aufgrund des Coronavirus abgesagt.

Das Präsidium begründete dies vor allem auch mit der Problematik der DM-Zulassungen, da aufgrund der aktuellen Situation keine vorgeschalteten Meisterschaften der Untergliederungen stattfinden werden. „Zum einen kommen wir damit den Empfehlungen der Bundesregierung und des Robert-Koch-Institut´s nach und schützen unsere Mitglieder, zum anderen nehmen wir damit unseren Landesverbänden den Druck, die Qualifikationen durchzuführen, was in der aktuellen Lage nicht möglich ist“, sagt Vize-Präsident Sport Gerhard Furnier.

Ausgenommen von dieser Entscheidung ist die Deutsche Meisterschaft Bogen Mixed-Team im Rahmen von „Die Finals“ in Rhein-Ruhr (5.-7. Juni), bei der der DSB nicht selbst der Veranstalter ist!

Quelle: DSB