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Planung Ligasaison Freihand gestartet

28.07.2021

Die Liga-Freihand befindet sich derzeit in der Saisonvorbereitung. Da sowohl bei der Verbandsliga Luftgewehr als auch Luftpistole noch Plätze frei sind, können sich interessierte Vereine noch bis zum 8. August bei unserer Ligaleiterin Michelle Becker (becker@sv-st.de) anmelden.

Sollten sich jeweils mehr als acht Mannschaften melden, sind die Teilnehmer der letzten durchgeführten Saison gesetzt. Die anderen Mannschaften schießen einen Relegationswettkampf.

Die Liga wird wieder mit 3 Schützen je Wettkampf bestritten, sodass auch kleinere Vereine eine Mannschaft stellen können.


Informationen zur EU-Sportstättenbauförderung 2022

23.07.2021

Am 4. August um 18 Uhr findet eine Online-Informationsveranstaltung des LSB Sachsen-Anhalt zum Thema „EU-Sportstättenbauförderung - RELE im Jahr 2022“ statt. In diesem digitalen Format wird ausführlich auf die Grundlagen zur Beantragung von Fördergeldern für den EU-Sportstättenbau für Sportvereine und Kommunen im Rahmen der Entwicklung des ländlichen Raumes eingegangen. Anmeldungen sind ab sofort bis zum 2. August möglich.

Anträge im Rahmen des EU-Förderprogramms (RELE) können Sportvereine oder Gemeinden für Bauvorhaben in Gemeinden oder Ortsteilen mit bis zu maximal 10.000 Einwohnern stellen. Es können Sportstätten gefördert werden, die nicht dem kommerziellen Sport dienen.
Die Bevölkerungs- sowie die Mitgliederentwicklung der Antragssteller in den letzten vier Jahre (2017-2020) darf dabei nicht schlechter als minus 10 Prozent sein. Das EU-Förderprogramm (RELE) sieht eine Anteilsfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses bis zu 90 % vor. Die Förderhöhe beträgt für Amateursportvereine mindestens 1.000 € und maximal 100.000 € Zuschuss vor.
Anmeldungen bevorzugt per Mail sind ab sofort bis zum 2. August möglich. Bitte geben Sie bei Ihrer formlosen Anmeldung den Vereinsnamen, den Vor- und Zunamen des Teilnehmenden, eine Mailadresse und Telefonnummer zur Kontaktaufnahme an. Nach erfolgter Anmeldung erhalten die Teilnehmenden den entsprechenden Link zur Einwahl für die Online-Veranstaltung.

Hier die Kontaktdaten für ihre Anmeldung und weitergehende Informationen:
LSB Sachsen-Anhalt
Robert Bothe
03 45/52 79 210
bothe@lsb-sachsen-anhalt.de


Transparenzregister: Gebühr für Vereine wird abgeschafft!

23.07.2021

Das Thema Gebührenbescheide zum Transparenzregister stellt für viele Sportvereine ein rotes Tuch dar. Groß war der Ärger über die Gebührenbescheide im Frühjahr 2021 und die bürokratischen Hürden bei der Beantragung von Gebührenbefreiungen. Der Deutsche Olympische Sportbund und seine Mitgliedsorganisationen intervenierten beim Bundesfinanzminister und richtetet einen offenen Appell an die Bundesregierung. Das zeigt jetzt Erfolg!

Der Finanzausschuss hat am 9. Juni 2021 den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetzes (19/28164) beschlossen. Die Änderungsanträge sehen bürokratische Erleichterungen für Vereine vor, dazu gehört die automatische Eintragung von Vereinen in das Transparenzregister und Erleichterungen bei der Gebührenbefreiung.
Bisher sind gemeinnützige Vereine von der Gebührenzahlung an das Transparenzregister nur befreit, wenn sie rechtzeitig einen Antrag auf Befreiung stellen. Wegen der vergleichsweise geringen Gebühr ist der Aufwand dafür unverhältnismäßig hoch. Deshalb sollen steuerbegünstigte Körperschaften nichts mehr zahlen müssen. Dann würde auch der Antrag auf Befreiung entbehrlich.
Das Gesetz soll zum 1. August 2021 in Kraft treten. Die Gebührenbefreiung würde also schon ab dem Jahr 2021 gelten.

 Hier erfahren Sie mehr zum Thema


Zweite Auswertung Rosenpokal 2021 mit neuer Führender

21.07.2021

Die zweite Zwischenauswertung des Fernwettkampfes um den Rosenpokal ist ab sofort online verfügbar. Undine Weißbrich musste ihren bisherigen ersten Platz abgeben. Mit Sabine Schirrmacher (SV Wolmirstedt) und Martina Graeveling (Barleber SV) konnten sich gleich zwei Schützinnen vor der Wolmirstedterin platzieren. Der bisher beste Einzelteiler mit 5,7 von Steffi Rabes bleibt beim Schützenverein Wolmirstedt. In der Addition der besten zwei Teiler reicht es bei ihr jedoch nur für den 5. Platz. Gerade noch für den Endkampf qualifiziert ist Birgit Müller vom SV Hamersleben auf dem 20. Platz.

Um allen Landesdamen noch die Möglichkeiten zum Beschießen der Scheiben auf ihren Heimschießständen zu geben, hat die Landesdamenleitung bereits anfang Juni beschlossen, den Vorwettkampf bis zum 09. August 2021 zu verlängern. Bis dahin können die Schützinnen noch Scheiben bestellen und am Wettkampf teilnehmen oder ihre Position verbessern. Noch sind die Chancen groß sich unter den besten 20 Schützinnen zu qualifizieren.

Die Scheiben können in der Geschäftsstelle bei Herrn Krüger (Tel.: 039203 93912, E-Mail: krueger@sv-st.de) erworben werden!

Die zweite Zwischenauswertung des Rosenpokals ist unter folgendem Link einsehbar:
12. Rosenpokal - 2. Zwischenauswertung


Beide Königstitel gehen an den KSV Halberstadt

19.07.2021

Sabine Gräfe von der SG Dingelstedt und Andreas Süße vom SV Sargstedt sind als neue Landesschützenkönige der Erwachsenen proklamiert worden. Damit gingen beim 29. Landesskönigsschießen, das am 17. Juli in Wolmirstedt ausgetragen wurde, beide Titel an Majestäten aus dem KSV Halberstadt.

Den besten Treffer des Tages hatte auf dem Stand im Wolmirstedter Schützenhaus mit einem Teiler von 10,1 Sabine Gräfe erzielt, die nach 2016 das zweite Mal bei einem Königsschießen des Landesverbandes erfolgreich war. Sie übernahm die Kette von ihrer Tochter und Vereinskameradin Judith Gräfe, die seit dem Schützentag 2019 in Merseburg als Landeskönigin amtiert hatte. Die scheidende Königin platzierte sich auf Rang drei hinter Petra Bendisch von der SGi Seehausen/Altmark, die im letzten Durchgang mit einem 53,0-Teiler den familiären Doppelerfolg verhindert hatte.

Bei den Männern freute sich der Sargstedter Vereinskönig Andreas Süße über den besten Teiler und den Königstitel. Der Vizepräsident des Halberstädter Kreisverbandes verdrängte im letzten von vier Durchgängen mit einem 18,6-Teiler den bis dato führenden Mario Sand, Schützenkönig des gastgebenden Vereins, noch deutlich vom ersten Platz. Hinter Mario Sand wurde Jürgen Lobenstein vom Neuenhofer LSV Dritter dieser Wertung.

Dank des besseren Teilers wird Sabine Gräfe den Landesverband beim Bundeskönigsschießen das mittlerweile am 16. Oktober in Suhl angesetzt ist, vertreten. In der Jugendklasse wird Lukas Pape vom Neuenhofer LSV starten.

Das 29. Landeskönigsschießen sollte ursprünglich schon im März des Vorjahres im Rahmen des später verschobenen 30. Landesschützentages stattfinden, war aber wegen der Einschränkungen infolge der Corona-Pandemie mehrfach verlegt worden. Beim Nachholtermin des traditionellen Wettkampfes, der seit 1992 ausgetragen wird, waren fünf Frauen und acht Männer aus acht Vereinen mit dem Luftgewehr angetreten.

Text und Foto: Michael Eisert


Zweite Änderungsverordnung zur 14. SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung

15.07.2021

Bei der Zweiten Änderungsverordnung zur 14. SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung mit Gültigkeit bis 14.07.2021 gibt es nur eine kleine Änderung die das Sportschießen betrifft.

Update: Bisher war es möglich bei geringen Inzidenzen in Innenräumen ohne Negativtest zu trainieren. Diese Regelung ist nun weggefallen und so sind generell in geschlossenen Schießständen Tests wieder notwendig.

Ein Training ist unter Führung eines Anwesenheitsnachweis (Dokumentation des Vor- und Familiennamens, Vollständige Anschrift, Telefonnummer, Zeitraum und Ort) möglich. In geschlossenen Räumen und bei Wettkämpfen müssen weiterhin Negativtests der anwesenden Personen vorliegen. Genesene (min. 28 Tage und max. 6 Monate nach dem positviven PCR Test), vollständig Geimpfte 14 Tage nach der letzten Impfung und Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres sind von der Testpflicht ausgenommen.

Es muss weiterhin auch darauf geachtet werden, dass zwischen den Sportlern ein Abstand von 1,5 m sichergestellt ist. Für Wettkämpfe ist ein Hygienekonzept des Veranstalters erforderlich.

Die Nutzung der Schießanlagen bedarf weiterhin der Zustimmung der Betreiber. Dieser hat die Empfehlungen der jeweiligen Sportverbände zur Nutzungsvoraussetzung zu erklären und zu dokumentieren. Weiterhin benötigt der Betreiber ein Hygienekonzept für die Öffnung der Anlagen.

Empfehlung zur Nutzungsvoraussetzung von Schießstätten (Stand 25.05.2021)

Wir weisen darauf hin, dass die "Bundesnotbremse" bei Inzidenzwerten in den Landkreisen von über 100 an drei aufeinanderfolgenden Tagen weiterhin bestand hat. Hier wird dann wieder die Schließung des Sportbetriebs notwendig. Darüber hinaus können die Landkreise sowie die Gemeinden und Kommunen ebenfalls abweichende Verordnungen erlassen.

Das Ministerium für Arbeit, Soziale und Integration hat eine Übersicht über Corona Regelungen (16.06.2021) erstellt.

Im Folgenden möchten wir auf einige Sachverhalte hinweisen:

Geschäftsstelle:
Die Geschäftsstelle in Barleben bleibt weiterhin für den allgemeinen Besucherverkehr geschlossen.
Sollten Sie ein wichtiges Anliegen haben, so können Sie einen Besuchstermin mit dem jeweiligen Ansprechpartner telefonisch vereinbaren.

Was ist unter Individualsport zu verstehen?
Unter Individualsport sind alle Sportarten zu verstehen, die als individuelles Training allein oder zu zweit möglich sind. Dazu gehört auch der Schießsport. Es ist nun gemäß Klarstellung des Ministeriums geregelt, dass Individualsport auf und in allen öffentlichen und privaten Sportstätten erfolgen darf, sofern dieser allein, zu zweit bzw. mit Personen des eigenen Hausstandes durchgeführt wird.

Voraussetzung dafür ist unter anderem, dass der Betreiber der Sportstätte die Nutzung der Sportstätte freigibt, sowie weitere Vorgaben erfüllt.

Die Klarstellung des Ministeriums mit weiteren Hinweisen zur Durchführung finden Sie im folgenden Schreiben: 
Klarstellung - Individualsport (Ministerium für Inneres und Sport)

Aktuelle Informationen können Sie auf der Seite des Ministeriums für Soziales des Landes Sachsen-Anhalt entnehmen:
Link zur Homepage vom Ministerium für Soziales - Coronavirus

 

Weitere Hinweise:

Weiterhin hat Feinwerkbau einige Hinweise zur Reinigung bzw. Desinfektion von Sportwaffen zusammengefasst:

Empfehlung Reinigung und Desinfektion von Feinwerkbau-Sportwaffen (PDF Direktdownload)

Hinweise der GEMA


Pokalwettkämpfe im Landesschützenverband 2021

13.07.2021

Der Landesschützenverband hat in diesem Jahr noch einige Pokalwettkämpfe in Planung. Zunächst wird es auch in diesem Jahr wieder einen Pokal des Präsidiums am 11. September 2021 in Halle geben. Das Präsidium möchte hier alle Schützen einladen an diesem Pokalschießen als kleinen Ausgleich für die bisherig ausgefallen Wettbewerbe teilzunehmen. Geschossen wird im gleichen Programm wie im Vorjahr: KK Gewehr liegend, Auflage und 3x20, sowie für die Pistolenschützen Sportpistole und Sportpistole Auflage.

Weiterhin veranstaltet die Landesschützenjugend am 30. Oktober in Wolmirstedt den H&N MumpelCup, welcher in diesem Jahr noch nicht durchgeführt werden konnte. Hier können sich alle Nachwuchsschützen von Schülern bis Junioren in den Disziplinen Luftgewehr und Luftpistole messen.

Die Landesdamen haben sogar noch zwei Pokalschießen für dieses Jahr im Kalender. Zunächst läuft immer noch der Damenrosenpokal, dessen Endkampf am 26. September in Wolmirstedt stattfindet. Bis zum 9. August können hierfür noch Scheiben in der Geschäftsstelle in Barleben bei Herrn Krüger (krueger@sv-st.de oder tel. 039203 93912) bestellt und auf den Vereinsschießständen beschossen werden.
Und auch der schon mehrfach verschobene Landesdamenpokal wird am 7. November in Wolmirstedt nachgeholt. Als sonst einer der ersten Wettkämpfe des Landesverbandes im Jahresverlauf, bildet er in diesem Jahr den Abschluss unseres Wettkampfkalenders. Alle Schützinnen haben noch einmal die Möglichkeit ihr Können mit dem Luftgewehr oder der Luftpistole sowohl freihand als auch aufgelegt unter beweis zu stellen.


Tokio 2020NE: Die Olympia-Seite mit allen Infos

09.07.2021

Rechtzeitig vor Beginn der Olympischen Spiele hat der DSB eine eigene Internetseite online geschaltet: Unter https://tokio.dsb.de gibt es alle Informationen, News, Fotos und Videos zu den deutschen Athleten und zu den Disziplinen.

Aufgrund der späten Durchführung einiger Qualifikationen konnten Fotos, Infos und Videos erst vor kurzem produziert werden (das Bogen-Shooting fand z.B. erst am 4. Juli statt). Deswegen wird die Seite bis zum Start der Spiele am 23. Juli weiter „wachsen“ und natürlich auch während der Wettkämpfe aktuell gepflegt (auch wenn aufgrund der Corona-Pandemie und schwierigen Arbeitsbedingungen vor Ort kein DSB-Pressevertreter in Tokio vor Ort ist). Und auf den Social Media-Kanälen des DSB gibt es natürlich auch diverse Aktionen und Posts.

Wir alle wünschen den zwölf DSB-Athleten Michelle Kroppen, Charline Schwarz, Lisa Unruh, Florian Unruh (alle Bogen), Nadine Messerschmidt, Andreas Löw (beide Flinte), Jolyn Beer (Gewehr), Carina Wimmer, Monika Karsch, Doreen Vennekamp, Oliver Geis und Christian Reitz (alle Pistole) viel Erfolg und drücken die Daumen.

Dabei können auch alle Interessierten mitmachen und via Instagram ihre Unterstützung kundtun: Unter dem #dsbteamtokio fließen alle Posts auf dem Social Hub des DSB zusammen und ergeben sicherlich ein schönes, buntes Bild


Bundestag beschließt Erleichterungen für Vereine beim Transparenzregister

07.07.2021

Das Transparenzregister wird seit 2017 aufgebaut und soll dazu beitragen, Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu unterbinden. Zu diesem Zweck werden im Transparenzregister die »wirtschaftlich Berechtigten« von Unternehmen und andere Vereinigungen eintragen. Bei Vereinen sind dies die vertretungsberechtigten Vorstände. Für die Führung des Registers wird eine Gebühr erhoben. Etliche Vereine bekamen in den vergangenen Monaten nachträgliche Gebührenbescheide für mehrere Jahre, obwohl sie gemeinnützig sind und eigentlich nicht für die Verwaltung des Registers zahlen müssten. Denn seit dem 1. Januar 2020 ist eine Gebührenbefreiung für gemeinnützige Vereine, die einen steuerbegünstigten Zweck im Sinne der §§ 52 bis 54 der Abgabenordnung verfolgen, gesetzlich vorgesehen. Dies läuft jedoch nicht automatisch, sondern die betreffenden Vereine müssen einen Antrag für die Gebührenbefreiung stellen.

Die rückwirkende Zahlungsaufforderung wird mit dem aktuellen Bundestagsbeschluss nicht gestoppt. Für eine Übergangszeit von 2021 bis 2023 wird aber die Befreiung von der Zahlungspflicht erleichtert, insbesondere durch den Wegfall des Nachweiserfordernisses: Die Gebührenbefreiung ist nun durch eine einmalige Antragstellung für alle noch nicht abgeschlossenen Gebührenjahre möglich. Dieser Antrag kann digital oder auch schriftlich gestellt werden. Die Verfolgung steuerbegünstigter Zwecke wird im Antrag versichert, die registerführende Stelle prüft über das Finanzamt. Für die Antragstellung wird vonseiten der registerführenden Stellen bis spätestens zum 31. März 2022 ein  vereinfachtes Formular bereitgestellt werden. Abweichend kann die Befreiung für das Gebührenjahr 2021 in der Folge bis zum 30. Juni 2022 beantragt werden.

Das Bundesministerium der Finanzen wird zudem gebeten,

  • gemeinsam mit den Verbänden eine Information der Vereine und Stiftungen über die Möglichkeiten zur vereinfachten Gebührenbefreiung anzustoßen,
  • sicherzustellen, dass rechtzeitig vor Ablauf der Antragsfrist für das Gebührenjahr 2021 auf Vereine und Stiftungen schriftlich oder per E-Mail zugegangen wird, soweit diese noch keine Befreiung beantragt haben.
     

Ab 2024 ist dann kein Antrag für die Gebührenbefreiung mehr notwendig, sondern sie erfolgt automatisiert. So soll ab dem 1. Januar 2024 das Zuwendungsempfängerregister beim Bundeszentralamt für Steuern errichtet sein. Darin sind auch die Körperschaften geführt, die die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 der Abgabenordnung erfüllen. Ab diesem Zeitpunkt sollen daher gegenüber Vereinigungen,  die im Zuwendungsempfängerregister eingetragen sind, keine Gebühren mehr erhoben werden – und zwar, ohne dass die Vereinigungen tätig werden müssen.

Weitere Informationen (auf der Website der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt)

Quelle: Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen


Landeskönigsschießen am 17.07.2021

01.07.2021

Unser Landeskönigsschießen findet am 17.07.2021 in Wolmirstedt statt. Nachdem das Schießen aufgrund der Corona-Pandemie im April ausfallen musste, können wir nun Dank der sinkenden Infektionszahlen und der damit verbundenden Lockerungen das Landeskönigsschießen nachholen. Dazu wurden alle gemeldeten Königinnen und Könige, welche bereits für das Königsschießen im April ihre Meldung abgegeben haben, kontaktiert und werden nun am ersten Wettkampf seit 8 Monaten des Landesschützenverbandes teilnehmen. Der Wettkampf findet unter den aktuellen Hygienemaßnahmen statt. Die wesentlichen Punkte des Hygienekonzepts (gem. 14. SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung):

  • Jeder Teilnehmer und Zuschauer muss einen Negativtest, vollständige Impfung oder einen Genesenennachweis vorweisen um am Wettkampf teilnehmen zu können.
  • Kontaktdatenerfassung aller Teilnehmer und Zuschauer.
  • In den Innenräumen ist eine Maske zu tragen, die für die Dauer des Schießens abgelegt werden kann.

Diese Maßnahmen können sich kurzfristig noch ändern, da auch die aktuelle Verordnung nur bis zum 14. Juli gültig ist. Daher bitten wir alle Teilnehmer sich regelmäßig auf unserer Webseite über Änderungen zu informieren.

Die Standbelegung ist unter folgendem Link zu finden:

Standbelegung Landeskönigsschießen 2021