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Standbelegung Landesdamenpokal 2022 online

20.01.2022

Die Standbelegung sowie das Hygienekonzept für den Landesdamenpokal am 30.01.2022 ist ab sofort verfügbar.

Einer der wichtigsten Punkte ist die einhaltung der 2G-Regelung. D.h. nur Geimpfte und Genesene dürfen an der Veranstaltung teilnehmen. Dazu muss das digitale Impfzertifikat (QR-Code) zur Überprüfung beim Einlass vorgelegt werden, welche mit der CovPassCheck-App überprüft werden kann. Da der Landesschützenverband nicht die Möglichkeit hat die Echtheit der Einträge im Impfpass festzustellen, wird der Impfpass bei Landeswettkämpfen nicht ausreichend sein. Das digitale Impfzertifikat kann in nahezu jeder Apotheke innerhalb kürzester Zeit ausgestellt werden. Dabei ist der Ausdruck mit dem entsprechend lesbarem QR-Code ausreichend und es muss nicht im Smartphone hinterlegt sein.

Für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr muss ein Negativtest vorgelegt werden. Dabei darf ein PCR-Test nicht älter als 48 Stunden, ein PoC-Schnelltest nicht älter als 24 Stunden sein. Eine Testbescheinigung der Schule kann hinreichen, sofern der Test innerhalb des Zeitraums liegt. Selbsttests vor Ort sind nicht möglich.

Von allen Anwesenden ist für den Zeitraum des Wettkampfes eine FFP2 oder medizinische Mund-Nasen-Maske zu tragen. Einzig für die Zeit des Schießens darf diese an der Schießlinie abgenommen werden.

Zuschauer sind für den Wettkampf in Wolmirstedt nicht zugelassen. Jeder Sportler darf von einem Trainer bzw. Betreuer begleitet werden. Sportler und Betreuer müssen dabei gleichzeitig am Einlass erscheinen.

Standbelegung Damenpokal 2022

Hygienekonzept Wolmirstedt Damenpokal 2022

Vorlage Anwesenheitsliste Corona (beschreibbar)


Landesmeisterschaft Bogen 2022 - Klein aber fein

20.01.2022

Vergangenen Samstag fanden die ersten Landesmeisterschaften nach knapp zwei Jahren in der Disziplin Bogen-Halle auf 18m-Distanz in Wolmirstedt statt.

45 Starter haben den Weg an die Schießlinie gefunden und ermittelten die Landesmeister in den Bogendisziplinen Blank, Recurve und Compound auf 14 Ständen. Trotz der Hygienebestimmungen sowie die 2G-Regelung zur Zulassung in die Halle war die Stimmung unter den Teilnehmern sehr gut und man war froh, endlich wieder an Wettkämpfen teilnehmen zu können.

Die besten Ergebnisse wurden durch Frank Boborwski (Barleber SV - Blankbogen 456 Ringe), Florian Süß (PSV Magdeburg - Recurvebogen 540 Ringe) und Thomas Opel (SV Sylda - Compoundbogen 552 Ringe) geschossen.

Der Landesschützenverband bedankt sich sehr herzlich beim Schützenverein Wolmirstedt für die Ausrichtung sowie der Verpflegung in der Sporthalle und dem Landkreis Börde für die Bereitstellung der Halle.

Das Wettkampfprotokoll kann hier eingesehen werden.

Bildimpressionen von diesem sowie weiteren Wettkämpfen können hier eingesehen werden.


Landesjugendpokal Luftdruck & Landesjugendkönigschießen

13.01.2022

Der Austragungsort des Landesjugendpokals Luftdruck hat sich geändert. Er findet nunmehr in Halle/S. am gleichen Datum, dem 05.02.2022 in statt. Wir bitten um euer Verständnis, dass diese Änderung aufgrund einer Terminkollision bei dem ursprünglichen Ausrichter notwendig ist. Die neue Ausschreibung mit geändertem Ausrichter ist im Kalender hinterlegt.

Auch an dieser Stelle noch einmal der Hinweis: Die Veranstaltung wird unter 2G (Geimpft, Genesen) durchgeführt. Das gilt auch für die Trainer und Betreuer. Ausgenommen sind nur ungeimpfte Kinder und Jugendlich bis einschließlich 17 Jahre. Diese haben einen negativen Test mitzubringen (PCR-Test nicht älter als 48h, PoC-Schnelltest nicht älter als 24h). Tests vor Ort sind nicht zulässig. Die entsprechenden Nachweise sind bei der Anmeldung vorzulegen. Da der Landesschützenverband nicht die Möglichkeit hat, die Echtheit der Einträge im Impfpass festzustellen, wird der Impfpass nicht ausreichend sein. Nur das Digitale Impfzertifikat (QR-Code) wird von uns aktzeptiert, da dieses von uns mit der CovPassCheck-App überprüft werden kann. Das digitale Impfzertifikat kann in nahezu jeder Apotheke innerhalb kürzester Zeit ausgestellt werden. Dabei ist der Ausdruck mit dem entsprechend lesbarem QR-Code ausreichend und es muss nicht im Smartphone hinterlegt sein. Zuschauer sind zu der Veranstaltung nicht zugelassen.


Landesmeisterschaft Bogen Halle 2022

11.01.2022

Nach fast 2 Jahren Pause sollen diesen Samstag den 15.01.2022 die ersten Landesmeister 2022 der Dizsiplingruppe Bogen ermittelt werden. Unter Beachtung der gültigen Verordnung des Landes Sachsen-Anhalt und unter Einhaltung eines Hygienekonzepts können wir wieder die Möglichkeit bieten an Landesmeisterschaften des Landesverbandes teilzunehmen.

Einer der wichtigsten Punkte ist die einhaltung der 2G-Regelung. D.h. nur Geimpfte und Genesene dürfen an der Veranstaltung teilnehmen. Dazu muss das digitale Impfzertifikat (QR-Code) zur Überprüfung beim Einlass vorgelegt werden, welche mit der CovPassCheck-App überprüft werden kann. Da der Landesschützenverband nicht die Möglichkeit hat die Echtheit der Einträge im Impfpass festzustellen, wird der Impfpass bei künfitgen Landesmeisterschaften nicht ausreichend sein. Das digitale Impfzertifikat kann in nahezu jeder Apotheke innerhalb kürzester Zeit ausgestellt werden. Dabei ist der Ausdruck mit dem entsprechend lesbarem QR-Code ausreichend und es muss nicht im Smartphone hinterlegt sein.

Für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr muss ein Negativtest vorgelegt werden. Dabei darf ein PCR-Test nicht älter als 48 Stunden, ein PoC-Schnelltest nicht älter als 24 Stunden sein. Eine Testbescheinigung der Schule kann hinreichen, sofern der Test innerhalb des Zeitraums liegt. Selbsttests vor Ort sind nicht möglich.

Von allen Anwesenden ist für den Zeitraum des Wettkampfes eine FFP2 oder medizinische Mund-Nasen-Maske zu tragen. Einzig für die Zeit des Schießens darf diese an der Schießlinie abgenommen werden. Auch in den Pausen, während die andere Gruppe (A-C) schießt, und zur Ergebnisaufnahme an den Scheiben muss die Maske getragen werden.

Zuschauer sind für den Wettkampf in Wolmirstedt nicht zugelassen. Jeder Sportler darf von einem Trainer bzw. Betreuer begleitet werden. Sportler und Betreuer müssen dabei gleichzeitig am Einlass erscheinen.

Auch wenn es noch nicht ganz wie vor der Pandemie ist, freuen wir uns sehr nach der langen Pause wieder auf die teilnehmenden Schützen und wünschen ihnen "Alles ins Gold".

Hygienekonzept zur LM Bogen Halle am 15.01.2022 in Wolmirstedt

Anweisenheitsformular (beschreibbar)

Zeitplan LM Bogen Halle 2022

Startliste Gruppe 1 (Blankbogen)

Startliste Gruppe 2 (Recurve- und Compoundbogen)


Landesdamenpokal 2022 - Ausschreibung online

27.12.2021

Die Ausschreibung des Landesdamenpokals 2022 ist nun im Kalender verfügbar. Das Pokalschießen soll am 30.01.2022 in Wolmirstedt stattfinden. Zu beachten sind dabei die zu der Zeit gültigen Verordnungen, so dass wahrscheinlich nur Geimpfte oder Genesene (2G) am Pokalschießen teilnehmen können.

Der Meldeschluss ist am 12.01.2022, die Meldeadresse ist meldung@sv-st.de. Die Landesdamenleitung hofft auf zahlreiche Meldungen.

Ausschreibung Landesdamenpokal 2022


Frohe Weihnachten und einen guten Jahreswechsel

23.12.2021

Liebe Mitglieder und Gäste,

Bitte beachten Sie, dass die Landesgeschäftsstelle in Barleben vom 23. Dezember bis 03. Januar nicht erreichbar ist.
Ab dem 10. Januar steht die Geschäftsstelle in allen Bereichen wie gewohnt zur Verfügung.

Wir wünschen allen Frohe Weihnachten und einen schönen Jahreswechsel.

Weihnachtsgrüße Präsident

Weihnachtsgrüße Geschäftsstelle


Geschäftsstelle am Freitag geschlossen

16.12.2021

Liebe Mitglieder und Gäste,

die Geschäftsstelle des Landesschützenverbandes Sachsen-Anhalt bleibt am Freitag den 17.12.2021 aus innerbetrieblichen Gründen geschlossen. Wir danken für Ihr Verständnis.


Landesmeisterschaften sollen 2022 stattfinden

14.12.2021

Die Landesmeisterschaften sollen im Jahr 2022 wieder stattfinden. Die letzte Landesmeisterschaft wurde im März 2020 durchgeführt bevor durch die Corona-Pandemie das Meisterschaftsprogramm auf Landesebene ausgesetzt wurde. Im Frühjahr 2021 entschied die Landessportleitung, dass die Landesmeisterschaften nicht stattfinden, so dass in den Kreisverbänden die jeweiligen Kreismeisterschaften durchgeführt werden konnten.

Mit den vergangenen Landesverordnungen zur Eindämmung des SARS-CoV-2-Virus war es immer möglich Wettkämpfe unter gewissen Voraussetzungen durchzuführen. So hat die Landessportleitung in Absprache mit dem Präsidium beschlossen, dass alle Landesmeisterschaften im nächsten Jahr durchgeführt werden sollen, sofern sich die Verordnungslage nicht verschärft und die Durchführung von Wettkämpfen ausschließt. An den Meisterschaften können nach aktueller Verordnung nur Schützen und Schützinnen teilnehmen, die entweder geimpft, genesen oder unter 18 Jahre alt sind (Ausnahmen regelt die Verordnung). Die Teilnahme an den Landesmeisterschaften werden dann auch die einzige Möglichkeit sein, sich zu den Deutschen Meisterschaften zu qualifizieren. Die Informationen für die DM 2022 veröffentlichte zuletzt der Deutsche Schützenbund auf seiner Webseite.

Die erste Landesmeisterschaft soll somit nach fast 2 Jahren Pause die Landesmeisterschaft Bogen Halle am 15. Januar 2022 sein. Der Meldeschluss hierfür ist bereits der 23.12.2021. Im Anschluss folgen dann am letzten Februarwochenende die Landesmeisterschaften Druckluft und Druckluft Auflage.


Verbandsliga Auflage schießt 3. Runde unter 2G aus

14.12.2021

Auch das 3. Wettkampfwochenende wurde von den Auflagemannschaften der Verbandsliga gemeistert. Mit 938,9 Ringen hat der Schützenverein Bad Dürrenberg beim Luftgewehr seinen Vorsprung  im Gesamtergebnis weiter ausgebaut. Dicht gefolgt vom SV Wolmirstedt 2 (934,1 Ringe) und SV Wolmirstedt (932,5 Ringe). Auch die Schützenvereine Letzlingen, GSGi Halle und SGI Dessau liegen gut im Rennen.

Bei den Luftpistolen hat die GSGi Halle auch dieses mal für das beste Tagesergebnis mit 905,4 Ringen gesorgt. Dicht dahinter liegt die SGi Seehausen I mit 904,7 Ringen. Damit liegt die SGi Seehausen im Gesamtergebnis nur knapp hinter der GSGi Halle, gefolgt vom SV Diana Bitterfeld und Löbejün.

Insgesamt haben sich die Platzierungen in den Staffeln doch leicht verschoben. Da dürfen alle Beteiligten noch einmal auf den letzten Wettkampftag am 16.01.2022 vor dem Finale gespannt sein.

Ergebnisse dritter Wettkampftag Vorrunde Verbandsliga Auflage 21-22

Bericht und Bild: Rolf Riekewald, Ligaleiter Auflage


Update: 2. Änderung zur 15. Eindämmungsverordnung: Sport weiter möglich

13.12.2021

Update 13.12.:

In den Ferien gilt Testpflicht im Sport ab 6 Jahren!
In Sachsen-Anhalt beginnen am 17. Dezember 2021 die verlängerten Weihnachtsferien. Ergänzend zu den Veröffentlichungen in Bezug auf die aktuell gültige Landesverordnung möchten wir darauf hinweisen, das vom 18. Dezember 2021 bis zum 9. Januar 2022 für Kinder und Jugendliche ab 6 Jahren, die ja nur während der Schulzeit regelmäßigen Testungen unterliegen, eine Testpflicht beim Sporttreiben unter 3G- und 2G-Regelung gilt. (Quelle Landessportbund Sachsen-Anhalt e.V.)

Update 6.12.:

Seit heute (6. Dezember) gelten in Sachsen-Anhalt strengere Corona-Maßnahmen. Mit der zweiten Änderung der 15. SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung setzt das Land Sachsen-Anhalt die jüngsten Beschlüsse der Bund-Länder-Runde um. Was bleibt bestehen und was ändert sich für den Sport und das Sportreiben bis zum Weihnachtsfest?

Was bleibt bestehen?
Das Positive: Das sportliche Training im Freien bleibt weiterhin ohne Einschränkungen möglich. Auf allen öffentlichen und privaten Sportanlagen kann unter Einhaltung der allgemeinen Hygieneregeln und mit Führen von Anwesenheitslisten ohne Testungen weiter Sport getrieben werden. Auch für Sportwettkämpfe im Freien bleibt es bei der 3G-Regel. Für den organisierten Sportbetrieb (Training und Wettkampf) in geschlossenen Räumen (Raumschießanlagen und teilgedeckte Schießstände) gilt ein verpflichtendes 2G-Zugangsmodell (§ 2a). Nur Genesene oder vollständig Geimpfte haben Zutritt.

Maßgeblich für den Sport ist der § 11 „Sportstätten und Sportbetrieb“, aber auch §2 und §2a der 2. Änderung zur 15. Landesverordnung.

Generell gilt:
Von der Testpflicht (egal ob bei 3G oder 2G-Plus) ausgenommen bleiben Kinder- und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, die keine typischen Symptome einer Corona-Infektion aufweisen (§2, Absatz 2).
Die Freigabe der Sportanlagen und die Festlegung der Höchstbelegung erfolgt wie gewohnt durch den Betreiber der Sportanlage. Weiterhin muss der Betreiber wie bisher die Nutzungsbedinungen des Sportverbandes dokumentieren.

Die zweite Änderungsverordnung der 15. Eindämmungsverordnung gilt bis vorerst zum 23. Dezember 2021.

Fünfzehnte SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung inklusive 2. Änderungsverordnung

Text vom Landessportbund Sachsen-Anhalt e.V.