LSB-Bestandserhebung und Beantragung der Pauschalförderung

Gespeichert von admin am 03.11.2021

Update: Der Landessportbund weißt darauf hin, dass neben der Vereinspauschale auch die Coronapauschale für 2021 summenmäßig nachzuweisen ist. Im IVY wurde der Karteireiter Mittelverwendung auch entpsrechend angepasst.

§ 10 Kontrollverfahren zu den §§ 3, 5 und 7

       (1)  Die Sportvereine (§3), die eine Pauschale erhalten haben, geben der zuständigen Stelle mittels der elektronischen Bestandserhebung Auskunft, für welche Ausgaben die Mittel eingesetzt wurden. Die zuständige Stelle prüft die Berichte und gibt eine Zusammenfassung an das für Sport zuständige Ministerium bis zum 31. Juli des Folgejahres ab.

Bei den Vereinsschulungen am 17.11. und 14.12.2021 wird auch noch einmal darauf aufmerksam gemacht. Sicherlich sind dort auch Fragen diesbezüglich zugelassen.

Ab sofort besteht in der Vereinsverwaltungsdatenbank des LSB Sachsen-Anhalt (IVY) für alle Mitgliedsvereine bis zum 31. Dezember 2021 die Möglichkeit zur Durchführung der Bestandserhebung sowie die Möglichkeit die Pauschalförderung zu beantragen. Wer unnötigen Stress am Jahresende vermeiden möchte, kann somit bereits jetzt in aller Ruhe beginnen, seine Mitgliederdaten zu aktualisieren. Für Vereinen, die dabei Unterstützung benötigen, werden zwei Online-Seminare „Schritt für Schritt zur IVY-Bestandserhebung“ am 17. November und am 14. Dezember 2021 jeweils von 18.30-20.00 Uhr angeboten.

 

Die Daten der Bestandserhebung der Sportvereine bilden die Grundlage der zentralen Mitgliederstatistik des LSB Sachsen-Anhalt, die jeweils zum Stichtag 1. Januar eines jeden Jahres erstellt wird. Sie sind die Grundlage für jegliche Form der Sportförderung laut Sportfördergesetz des Landes und der entsprechenden Ausführungsverordnung. Die Angaben zur Bestanderhebung gilt es daher mit äußerster Sorgfalt zu erstellen und zu prüfen.
Neben den Mitgliederzahlen gehören zur Bestandserhebung des Vereins auch die Prüfung und Aktualisierung der Stammdaten des Vereins und der Angaben zu den Vereinsvorständen sowie die Prüfung der Gültigkeit von Lizenzen für Übungsleiter, Vereinsmanager und Jugendleiter. Darüber hinaus ist es für die Pauschalförderung wichtig, den Freistellungsbescheid des Vereins zu prüfen sowie das Vorhandenseins notwendiger Dokumente, wie z.B. den gültigen Übungsleitervertrag oder den unterzeichneten Ehrenkodex zu kontrollieren.

Für die Online-Seminare „Schritt für Schritt zur IVY-Bestandserhebung“, die am 17. November und am 14. Dezember 2021 jeweils von 18.30-20.00 Uhr stattfinden, sind ab sofort Anmeldungen per Mail unter wachholz@lsb-sachsen-anhalt.de möglich.
(notwendige Angaben: Name, Vereinsname und E-Mailadresse)

Rückfragen zur Bestandserhebung richten Sie bitte an:

Antje Wachholz
Tel.: 03 45/52 79-154
wachholz@lsb-sachsen-anhalt.de

oder

Kristin Hontzek
Tel.: 03 45/52 79-153
hontzek@lsb-sachsen-anhalt.de

 Hier geht’s direkt zur Vereinsverwaltungsdatenbank:

Quelle: LSB Sachsen-Anhalt