Weitere Hinweise:
- Förderfähig ist ein neues oder ein gebrauchtes Sportgerät, das der Ausübung einer Sportart dient und zur Erfüllung der satzungsgemäßen Ziele in das Vereins-/Verbandseigentum übergeht
- Förderhöchstsatz: 50 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben für das Großsportgerät
- Die Antragsmindeststumme beträgt 2.500 €. Der Einzelanschaffungswert des Großsportgerätes muss somit mind. 5.000 € (inkl. MwSt.) betragen. Max. Antragssumme/Förderhöhe = 10.000 € → somit sind Gesamtkosten in Höhe von mind. 20.000 € notwendig
- Anträge für ein Sportgerät, das aus mehreren Einzelteilen besteht, jedoch nur in Kombination genutzt werden kann, sind dennoch möglich. → Eine ausführliche Begründung ist notwendig.
- Die Eigenmittelquote liegt bei mind. 15 % der Gesamtkosten, d. h. bei einem Anschaffungswert in Höhe von 5.000 € hat der Antragssteller mind. 750 € selbst aufzubringen. Die restlichen 1.750 € können durch andere Zuwendungsgeber (Drittmittel) erbracht werden.
- Grundsätzlich ist nur ein Antrag pro Sportart und Antragsteller möglich. Sollte durch die Anwendung der entsprechenden Kriterien das zur Verfügung stehende Gesamtbudget nicht komplett ausgeschöpft werden, kann zusätzlich ein weiterer Antrag pro Sportart entsprechend der Rangfolge für olympische Sportarten bzw. nicht-olympische Sportarten berücksichtigt werden. Daher ist im Antragsformular ein entsprechendes Ranking vom zuständigen Landesfachverband vorzunehmen.