Fördermöglichkeit zur Beschaffung von Sportgeräten

Gespeichert von admin am 15.06.2020

Sehr geehrte Sportfreundinnen und Sportfreunde,

aufgrund der aktuellen Situation erhält der LSB Sachsen-Anhalt einmalig in diesem Jahr die Möglichkeit, im Rahmen der Projektförderung des Landes Sachsen-Anhalt einen Sammelantrag für die Anschaffung von Großsportgeräten zur Unterstützung von Vereinen und Landesfachverbänden zu stellen.

Da das Gesamtvolumen begrenzt ist, kann pro Sportart und Antragsteller nur ein Antrag berücksichtigt werden.

Alle Anträge können bis zum 10.07.2020 beim LSB eingereicht werden. Es werden allerdings nur Anträge berücksichtigt, die dem LSB Sachsen-Anhalt vollständig vorliegen und bei denen der Bearbeitungsvermerk des zuständigen Landesfachverbandes (des Landeschützenverbandes) im Antragsformular ausgefüllt wurde.

Damit der Antrag beim Landesschützenverband noch bearbeitet werden kann, muss dieser bis zum 07.07.2020 in der Geschäftsstelle in Barleben eingehen.

Die Gesamtsumme des Antrags muss mindestens 5000 € betragen. Die Antragsmindestsumme von 2500 € bezieht sich auf die beantragte Zuwendung seitens Lotto.

Weitere Informationen finden Sie hier: Antragsverfahren

Der Antrag kann unter folgendem Link aufgerufen werden: Antrag auf Projektförderung - Förderung eines Großsportgerätes im Jahr 2020

Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwerndungen zur Projektförderung

Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an den Landessportbund, Frau Theilemann oder Herrn Schüßler (Tel. 0345 5279122)

 

Weitere Hinweise:

  • Förderfähig ist ein neues oder ein gebrauchtes Sportgerät, das der Ausübung einer Sportart dient und zur Erfüllung der satzungsgemäßen Ziele in das Vereins-/Verbandseigentum übergeht
  • Förderhöchstsatz: 50 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben für das Großsportgerät
  • Die Antragsmindeststumme beträgt 2.500 €. Der Einzelanschaffungswert des Großsportgerätes muss somit mind. 5.000 € (inkl. MwSt.) betragen. Max. Antragssumme/Förderhöhe = 10.000 € → somit sind Gesamtkosten in Höhe von mind. 20.000 € notwendig
  • Anträge für ein Sportgerät, das aus mehreren Einzelteilen besteht, jedoch nur in Kombination genutzt werden kann, sind dennoch möglich. → Eine ausführliche Begründung ist notwendig.
  • Die Eigenmittelquote liegt bei mind. 15 % der Gesamtkosten, d. h. bei einem Anschaffungswert in Höhe von 5.000 € hat der Antragssteller mind. 750 € selbst aufzubringen. Die restlichen 1.750 € können durch andere Zuwendungsgeber (Drittmittel) erbracht werden.
  • Grundsätzlich ist nur ein Antrag pro Sportart und Antragsteller möglich. Sollte durch die Anwendung der entsprechenden Kriterien das zur Verfügung stehende Gesamtbudget nicht komplett ausgeschöpft werden, kann zusätzlich ein weiterer Antrag pro Sportart entsprechend der Rangfolge für olympische Sportarten bzw. nicht-olympische Sportarten berücksichtigt werden. Daher ist im Antragsformular ein entsprechendes Ranking vom zuständigen Landesfachverband vorzunehmen.