Versicherungsschutz für Sportvereine rund um Corona

Gespeichert von admin am 03.04.2020

Das Coronavirus (SARS-CoV-2 a) stellt die Gesellschaft vor neue Herausforderungen und macht auch nicht vor dem organisierten Sport halt. Zusammenkünfte in Vereinen und sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen sind derzeit nicht gestattet. Vereine überlegen sich deshalb Alternativen und müssen hierbei die angeordnete Allgemeinverfügung sowie behördliche Erlasse berücksichtigen. Hiernach ist Sport in der Gruppe aktuell grundsätzlich nicht möglich. Die ARAG Sportversicherung begleitet die Vereine in dieser herausfordernden Zeit.

 

Der zwischen dem LSB Sachsen-Anhalt e.V. und der ARAG vereinbarte Sportversicherungsvertrag versichert Mitgliedsvereine bei der Durchführung des satzungsgemäßen Vereinsbetriebes sowie die Mitglieder bei der Teilnahme daran. Der Versicherungsschutz umfasst unter anderem eine Vereins-Haftpflichtversicherung, die sowohl die Sportorganisationen als auch die Mitglieder vor Schadenersatzansprüchen schützt. Die Sport-Unfallversicherung greift bei einem Unfall, z.B. bei der Sportausübung oder auf dem Weg zu einer Vereinsaktivität, und steht ergänzend zur privaten Vorsorge zur Verfügung. Die Rechtsschutzversicherung schützt die rechtlichen Interessen der Vereine und deren Mitglieder. Hinzu kommen noch weitere Bausteine (Vertrauensschaden-, Ehrenamts-, Vermögensschaden- und D&O-Versicherung). Der aktuelle Stand findet sich im Anhang im Kurzmerkblatt prägnant zusammengefasst.

Soziales Engagement der Vereine:
Vereine organisieren im Rahmen ihres sozialen Engagements Einkaufshilfen für bedürftige Mitmenschen. Hier wird Solidarität gezeigt, die über den Sportversicherungsvertrag versichert ist.

Organisation des Vereinsbetriebes:
Organisatorische Zusammenkünfte über digitalen Medien sind unverändert über den Sportversicherungsvertrag versichert. Hierzu zählen z.B. Videokonferenzen im Rahmen einer Vorstands-/Abteilungssitzung.

Sport für Vereinsmitglieder:
Um den Sportbetrieb aufrecht zu erhalten, finden vermehrt Kursprogramme per Videotelefonie statt. Ebenso stellen Vereine ihren Mitgliedern Übungsvideos – z.B. als  Streaming – zur Verfügung, um gezielt den Sportbetrieb unter Anleitung des Vereins in den eigenen vier Wänden zu ermöglichen. Die Teilnahme an derartigen Online-Angeboten des eigenen Vereins ist für die Mitglieder versichert.

Individueller Sportbetrieb als gezielte Trainingsmaßnahme:
Einzelunternehmungen von Mitgliedern, die in Abstimmung mit dem zuständigen Vereinstrainer in der ausgeübten Sparte individuell angeordnet sind, fallen auch weiterhin unter den Versicherungsschutz. Hierzu zählt z.B. die Vorbereitung auf eine Veranstaltung, z.B. Marathon, sowie das individuelle Sportprogramm von Leistungssportlern.

Tätigkeiten auf  der Vereinsanlage:
Weiterhin geduldete Aktivitäten auf Sportanlagen fallen unter den Versicherungsschutz. Hierzu gehört z.B. die Pflege und das Bewegen von Pferden auf der Vereinsanlage.

Abgeschlossene Reiseversicherungen:
Sie haben eine Zusatzversicherung für eine Vereinsreise abgeschlossen, die nicht stattfindet? Bitte geben Sie uns hierzu Nachricht. Wir heben dann diesen nicht mehr benötigten Vertrag auf und erstatten Ihnen unkompliziert die Versicherungsprämie.

Erreichbarkeit und weitere Informationen zum Sportversicherungsvertrag:
Ihre persönlichen Ansprechpartner der ARAG Sportversicherung arbeiten für Sie vom Homeoffice aus und sind unverändert erreichbar. Bitte lassen Sie uns Ihre Anfrage bevorzugt per E-Mail oder telefonisch zukommen. Bitte nennen Sie uns Ihre Kontaktdaten (E-Mailadresse und/oder Telefonnummer) über die wir Sie am besten erreichen können.

Ihr zuständiges Versicherungsbüro beim LSB Sachsen-Anhalt finden Sie mit allen Kontaktdaten auf www.ARAG-Sport.de. Dort finden Sie auch weitere Details zum Sportversicherungsvertrag über das hinterlegte Merkblatt und ein Erklärvideo.

 

Unterstützung in Rechtsfragen:

Für alle: Kostenloser Anwalts-Chat
Im Live-Chat beantworten Partneranwälte rechtliche Fragen von Kunden und Nicht-Kunden

Für alle: Rechtliche Hilfe bei einer Kündigung
Bei arbeitsrechtlichen Fragestellungen werden den Nutzern mögliche Handlungsoptionen aufgezeigt und voraussichtliche Ansprüche bei einer Kündigung berechnet.

Für alle: Neuer Chatbot beantwortet Fragen
Seit dem Wochenende ist unser neuer Corona-FAQ-Chatbot on air. Er ist aufs Arbeitsrecht und Versicherungsbelange spezialisiert – und entlastet so volldigital die Kollegen in der Telefonie.

Kunden-Hotline mit direktem Draht zum Anwalt
Unter 0211 963-2424 können Kunden direkt mit einem unabhängigen Anwalt aus unserem Rechtsanwaltsnetzwerk sprechen.

Rückruf vom Anwalt innerhalb von 24 Stunden
Ein Chatbot verifiziert vollautomatisch den Kundenstatus über die Versicherungsnummer, managt den Termin und übermittelt dem Netzwerkanwalt das Anliegen für den Rückruf.

Hier der Link:
https://www.arag.de/coronavirus/