Die Proklamation der Jugendmajestäten ist im Rahmen der hoffentlich am 10. Oktober stattfindenden Delegiertenversammlung geplant. Hier sollen auch erst die Teilerwerte der beiden Sieger bekannt und damit der Teilnehmer am Bundesjugendkönigsschießen gegeben werden. Der DSB hat inzwischen mitgeteilt, dass beim Bundeskönigsschießen 2021 in Gotha nur aktuelle Majestäten startberechtigt sind. Im Zusammenhang mit der Absage für 2020 hat unserer Präsidium festgelegt, dass es in 2021 kein Landesjugendkönigsschießen geben wird und die Majestäten 2020 ein Jahr länger als gewöhnlich im Amt bleiben. Ansonsten hätte es keine Möglichkeit für unsere Majestät gegeben, an einem Bundesjugendkönigsschießen teilnehmen zu können.
In diesem Zusammenhang wurde auch beschlossen, für die Erwachsenen kein Landeskönigsschießen in 2020 durchzuführen. Die 2019 in Merseburg ermittelten Majestäten bleiben bis zum Landeskönigsschießen Anfang April 2021 in Wittenberg im Amt.